Netzentgelte 2029 · AgNes · Bestellkapazität · Kapazitätspreis · Speicher · Einspeiser · Dynamische Netzentgelte

Netzentgelte 2029: Was die AgNes-Reform für Gewerbe, Speicher und PV bedeutet

Mit der AgNes-Reform ändert die Bundesnetzagentur ab 2029 grundlegend, wie Netzkosten verteilt werden: Bestellkapazität statt Leistungspreis, erstmals Kapazitätspreise für Speicher und Erzeuger. Der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich von der reinen Anlage hin zu intelligenter Kapazitäts- und Laststeuerung. LEHR-Energiesysteme ordnet die Reform sachlich ein — und zeigt, was sie für Ihren Betrieb konkret bedeutet.

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ab 2029

Anwendung der AgNes-Vorgaben. Die StromNEV läuft zum 31.12.2028 aus, die neue Systematik beginnt am 1. Januar 2029. Es liegt der Festlegungsentwurf vom 06.08.2026 vor — Erlass Ende 2026.

4–7 €/kW·a

Voraussichtlicher Kapazitätspreis für neue Erzeugungsanlagen. Speicher zahlen analog. Gegenüber dem Einsparpotenzial durch Peak Shaving und EMS ein marginaler Betrag.

< 30 kW

Private PV-Anlagen unter dieser Grenze in der Niederspannung sind vom neuen Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen. Heimspeicher zahlen weiterhin kein gesondertes Netzentgelt. Steckersolar bis 2 kW ebenfalls.

Regulatorischer Stand · 26. August 2026

AgNes ist nicht das einzige Verfahren — und eine Frist läuft schon jetzt

Parallel zur AgNes-Reform der Bundesnetzagentur läuft ein zweites Verfahren auf Gesetzesebene. Beide sind noch nicht in Kraft — mit unterschiedlichen Zeitplänen und unterschiedlichen Konsequenzen für Ihre Planung.

Festlegungsentwurf · Bundesnetzagentur

AgNes — Thema dieser Seite

Entwurf vom 06.08.2026 (Rahmenfestlegung, Az. GBK-25-01-1#3), Konsultation bis 18.09.2026 abgeschlossen. Erlass Ende 2026 vorgesehen, Anwendung ab 01.01.2029. Bis dahin gilt die Stromnetzentgeltverordnung unverändert weiter. Alle Zahlen auf dieser Seite beziehen sich auf diesen Entwurfsstand.

Regierungsentwurf · Bundeskabinett

EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket

Beschlossen am 29.07.2026. Bundestag ab September 2026, zusätzlich beihilferechtliche Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich. Geplantes Inkrafttreten 01.01.2027.

  • Die feste Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen; nicht selbst verbrauchter Strom ist direkt zu vermarkten.
  • Für geförderte Anlagen ab 100 kW tritt ein zweiseitiger Differenzvertrag (CfD) an die Stelle der Marktprämie — unionsrechtliche Vorgabe aus VO (EU) 2024/1747.
  • Neuanlagen ohne Speicher werden dauerhaft auf 50 % Einspeisung am Netzanschluss begrenzt.
  • Netzanschlusspaket: Redispatch-Vorbehalt ab 5 % Abregelung für sechs Jahre, gedeckelt auf 20 % der Jahreserzeugung.

Die einzige Frist, die jetzt schon Handlung erfordert: 31. März 2027

Der AgNes-Bestandsschutz hat zwei Bedingungen, nicht eine. Neben der Inbetriebnahme bis 04.08.2029 muss die endgültige Investitionsentscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung getroffen und dem Netzbetreiber bis zum 31.03.2027 nachgewiesen werden. Als Nachweis gelten verbindliche Komponentenbestellungen, die mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens abdecken. Wer 2027 oder 2028 baut und diesen Nachweis nicht führt, zahlt ab 2029 den Kapazitätspreis — er ist klein, aber vermeidbar. Wir prüfen das anhand Ihres Projektstands, ohne Drängen.

Stand 26.08.2026. Angaben zu Entwürfen sind vorläufig und können sich im parlamentarischen Verfahren beziehungsweise bis zum Erlass der Festlegung ändern. Diese Seite wird nach Verabschiedung aktualisiert. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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Hintergrund · Ziele · Zeitrahmen

Was ist AgNes — und warum kommt die Reform?

Kurz gesagt: AgNes verteilt ab 2029 rund 37 Mrd. € Netzkosten pro Jahr neu. Großverbraucher buchen künftig eine Bestellkapazität statt Leistungspreis, Speicher und Erzeuger zahlen erstmals einen moderaten Kapazitätspreis — Privat-PV unter 30 kW und Heimspeicher bleiben befreit. Der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich klar zu intelligenter Steuerung.

AgNes steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur. Sie regelt ab 2029 neu, wie rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr — etwa 30 Prozent des Haushaltsstrompreises — auf die Netznutzer verteilt werden. Notwendig wurde die Reform, weil die heutige Stromnetzentgeltverordnung aufgrund eines EuGH-Urteils zum 31. Dezember 2028 ausläuft.

Der Kern: Das Netzentgeltsystem stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 2005 und wird einer Energiewelt mit volatiler Einspeisung, steigenden Engpasskosten und knappen Anschlusskapazitäten nicht mehr gerecht. Die Bundesnetzagentur verfolgt mit AgNes mehrere Ziele: Kosten dort vereinnahmen, wo sie anfallen, knappe Kapazitäten bepreisen, Flexibilität fördern und den Netzausbau dämpfen. Erstmals werden dabei neben Verbrauchern auch Erzeuger und Speicher an der Netzfinanzierung beteiligt.

BegriffIn einem Satz erklärt
BestellkapazitätDie im Voraus gebuchte Netzleistung (kW), für die ein Großverbraucher ab 2029 einen jährlichen Kapazitätspreis zahlt.
KapazitätspreisJährlicher Preis in €/kW — ersetzt beim Gewerbe den Leistungspreis, gilt neu auch für Speicher und Erzeuger.
ArbeitspreisVerbrauchsabhängiger Anteil (ct/kWh) bis zur Höhe der bestellten Kapazität.
Bestandsschutz20 Jahre Befreiung vom Kapazitätspreis bei endgültiger Investitionsentscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung und Inbetriebnahme bis 04.08.2029. Nachweis gegenüber dem Netzbetreiber bis 31.03.2027.

Wichtig: Entwurfsstand, noch nicht erlassen

Grundlage dieser Seite ist der Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 06.08.2026 (Rahmenfestlegung, Az. GBK-25-01-1#3). Die förmliche Konsultation endete am 18.09.2026, der Erlass ist für Ende 2026 vorgesehen, Folgefestlegungen kommen 2027. Zahlen, Schwellen und Stichtage können sich bis zum Erlass noch ändern. Vor jeder Investitionsentscheidung sollte der aktuelle Stand geprüft werden — insbesondere wegen der Nachweisfrist 31.03.2027 für den Bestandsschutz.

Großverbraucher · Bestellkapazität · Kapazitätspreis

Gewerbe ab 100.000 kWh: Bestellkapazität ersetzt den Leistungspreis

Das ist die wichtigste Änderung für Gewerbe und Industrie. Statt wie heute über die einzelne höchste Lastspitze des Jahres wird das Netzentgelt künftig über eine buchbare Bestellkapazität in Euro pro Kilowatt und Jahr abgerechnet.

Vergleich der Netzentgelt-Abrechnung: Heute bestimmt die höchste Lastspitze den Leistungspreis, ab 2029 senken Speicher und EMS die gebuchte Bestellkapazität

Heute: Leistungspreis

Die höchste 15-Minuten-Lastspitze im Abrechnungsjahr bestimmt den Leistungspreis für das gesamte Jahr. Klassisches Peak Shaving senkt genau diese Spitze.

Ab 2029: Bestellkapazität

Der Betrieb bucht eine Kapazität in kW und zahlt dafür einen jährlichen Kapazitätspreis plus Arbeitspreis. Überschreitung kostet einen Aufschlag. Peak Shaving wird zu Kapazitäts-Engineering.

Die wirtschaftliche Logik dreht sich damit um eine zentrale Frage: Wie niedrig kann ich meine Bestellkapazität ansetzen, ohne den Aufschlag zu riskieren? Genau hier entsteht der neue Wert von Speicher und Energiemanagement. Ein Gewerbespeicher kappt Lastspitzen, das EMS steuert die gebuchte Kapazität intelligent aus. Wer das beherrscht, bucht dauerhaft niedriger und spart Jahr für Jahr.

Rechenbeispiel: Wie klein der Kapazitätspreis im Verhältnis ist

Speicher / AnschlussKapazitätspreis/Jahr (≈5,5 €/kW)Typische Einsparung/JahrAnteil
50 kWca. 275 €10.000–20.000 €< 3 %
100 kWca. 550 €20.000–40.000 €< 3 %
250 kWca. 1.375 €40.000–60.000 €< 4 %
KernaussageDer Kapazitätspreis liegt typischerweise unter 5 % der Einsparung — der EMS-/Speicher-Case bleibt voll intakt.

Vereinfachte Größenordnung auf Basis der BNetzA-Spanne 4–7 €/kW·a (Mittelwert 5,5 €). Heimspeicher und PV unter 30 kW sind befreit. Echte Wirtschaftlichkeit beginnt mit dem realen Lastgang (12 Monate, Viertelstundenwerte) — keine verbindliche Berechnung.

Für die Industrie-Sonderentgelte (Bandlast und atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV) gelten Übergangsregeln: Die Bandlast wird für Bestandskunden bis 31.12.2031 verlängert, die atypische Netznutzung bleibt übergangsweise für große Abnehmer ab 10 GWh Jahresabnahme erhalten. Die Detailentscheidung trifft die Bundesnetzagentur Anfang 2027.

Was heißt das für Ihren Betrieb

Wie hoch wäre Ihre Bestellkapazität ab 2029?

Das hängt von Ihrem Lastprofil ab — nicht von Pauschalwerten. Wir analysieren Ihren Lastgang, ermitteln die optimale Bestellkapazität und zeigen schwarz auf weiß, wie viel Speicher und EMS Jahr für Jahr sparen. Kostenlos, herstelleroffen, ohne Verkaufsdruck.

< 5 %

Anteil des Speicher-Kapazitätspreises an typischen Peak-Shaving-Einsparungen

10.000–60.000 €

Typische jährliche Einsparung durch Kapazitätsmanagement im Mittelstand

100 % kostenlos

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Batteriespeicher · Kapazitätspreis · Bestandsschutz

Was Stromspeicher künftig zahlen — und was nicht

Speicher werden erstmals an der Netzfinanzierung beteiligt — aber moderat und ohne Arbeitspreis. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

SpeichertypRegelung ab 2029Bedeutung
Neue Gewerbespeicher (Batterie/Pump)Moderater Kapazitätspreis, kein ArbeitspreisBei 100 kW ca. 400–700 €/Jahr — marginal gegenüber Einsparung
BestandsspeicherVertrauensschutz über § 118 Abs. 6 EnWGGeschützt, solange Sonderregelung greift
Heimspeicher (Niederspannung)Kein gesondertes NetzentgeltBleiben vollständig befreit
Bestandsschutz-BedingungInvestitionsentscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung + Nachweis beim Netzbetreiber bis 31.03.2027 + Inbetriebnahme bis 04.08.2029 → 20 Jahre kein Kapazitätspreis

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit: Der Kapazitätspreis ist klein im Verhältnis zum Nutzen. Ein Gewerbespeicher, der Lastspitzen kappt, Eigenverbrauch erhöht und über Multi-Use zusätzliche Erlöse erzielt, spart ein Vielfaches des Kapazitätspreises. Die EMS-gesteuerte Systemlogik bleibt wirtschaftlich tragend — AgNes ändert daran nichts Grundsätzliches.

Zwei Fristen, nicht eine — sachlich eingeordnet

Der Bestandsschutz hat zwei Bedingungen. Erstens: Die endgültige Investitionsentscheidung muss vor Bekanntgabe der Festlegung getroffen und dem Netzbetreiber bis zum 31. März 2027 nachgewiesen werden — als Nachweis gelten verbindliche Komponentenbestellungen über mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens. Zweitens: Die Inbetriebnahme muss bis zum 4. August 2029 erfolgen. Sind beide erfüllt, gilt 20 Jahre lang keine Kapazitätspreispflicht. Das ist eine Information zur Planungssicherheit — kein Grund zu überstürzten Entscheidungen. Ob eine Investition wirtschaftlich passt, hängt vom Lastprofil ab, nicht vom Stichtag. Der Kapazitätspreis liegt ohnehin unter fünf Prozent des Optimierungsnutzens. Wir prüfen das gemeinsam und ehrlich.

Erzeuger · Einspeiser · Kapazitätspreis PV

Erzeugungsanlagen: erstmals ein Kapazitätspreis — mit klaren Ausnahmen

Erzeugungsanlagen waren bisher entgeltbefreit. Künftig zahlen sie einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis — voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr. Wichtig sind die Ausnahmen und der Bestandsschutz.

Ausgenommen

  • Einspeiser unter 30 kW in der Niederspannung
  • Steckersolargeräte bis 2 kW
  • Prosumer (zahlen nur höheren Grundpreis)

Bestandsschutz

  • Bestandsanlagen: 20 Jahre ab erster Inbetriebnahme befreit
  • Investitionsentscheidung vor Bekanntgabe der Festlegung, Nachweis beim Netzbetreiber bis 31.03.2027
  • Inbetriebnahme bis 04.08.2029
  • Bei Ausschreibungen: Datum des verbindlichen Gebotstermins

Für die typische gewerbliche Aufdach-PV bedeutet das: Der Kapazitätspreis ist gemessen am Stromertrag gering und wirkt sich laut Bundesnetzagentur kaum auf den Marktpreis aus. Relevanter ist ohnehin die Verschiebung weg von der Einspeisung hin zum Eigenverbrauch und zur Systemnutzung — ein Trend, den auch die EEG-Novelle 2027 verstärkt: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 entfällt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen, geförderte Anlagen ab 100 kW werden über zweiseitige Differenzverträge abgesichert, und Anlagen ohne Speicher werden dauerhaft auf 50 Prozent Einspeisung begrenzt. Wer PV plant, sollte Speicher und EMS von Anfang an mitdenken.

Privatkunden · Prosumer · Heimspeicher

Was AgNes für Privathaushalte bedeutet — weitgehend Entwarnung

Für die meisten Privathaushalte ist die Reform unkritisch. Das System aus Grund- und Arbeitspreis bleibt erhalten, und die typische Eigenheim-PV ist nicht betroffen.

Privat-AspektAuswirkung ab 2029
Reine Verbraucher (ohne PV)Tendenziell leichte Entlastung
Prosumer (mit PV-Eigenverbrauch)Höherer Grundpreis — Modellrechnung rund +50 €/Jahr
Heimspeicher (Niederspannung)Kein gesondertes Netzentgelt
PV-Anlage unter 30 kWVom Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen
Steckersolar bis 2 kWVollständig ausgenommen

Der etwas höhere Grundpreis für Prosumer ist klein im Verhältnis zur Eigenverbrauchsersparnis und ändert nichts an der Sinnhaftigkeit von PV, Speicher und dynamischer Tarifnutzung. Wer plant, eine Anlage nachzurüsten oder neu zu bauen, findet die passenden Wege im Ratgeber PV nachrüsten und beim Heim-Energiemanagement (HEMS). Wichtig für die Zeitplanung: Wer die Anlage bis zum 31.12.2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die bisherige EEG-Vergütung über volle 20 Jahre und ist von der geplanten 50-Prozent-Einspeisekappung nicht betroffen.

Zweite Säule · Stufenplan · Opt-in

Dynamische Netzentgelte: der gestaffelte Fahrplan

Neben den Kapazitätspreisen zur Finanzierung gibt es eine zweite, separate Säule: dynamische Netzentgelte, die netzdienliches Verhalten anreizen sollen. Sie kommen erst später und gestaffelt.

AkteurEinführungAnmerkung
Speicherfrühestens 2030, möglichst bis 2033höchste Spannungsebenen zuerst
Einspeiserfrühestens 2032, möglichst bis 2035Ausnahme: Offshore-Wind
Verbraucher NiederspannungOpt-in, so früh wie technisch möglichWeiterentwicklung des § 14a EnWG

Ein konkretes Konzept wird 2027 entwickelt. Für Heimspeicher und E-Autos in der Niederspannung knüpft die dynamische Komponente an den bestehenden § 14a EnWG an — wer ein steuerbares System mit EMS betreibt, ist darauf vorbereitet. Ab 2027 werden zusätzlich Regeln für Baukostenzuschüsse und Flexible Connection Agreements erarbeitet.

Kostenwälzung · Spannungsebenen · Süddeutschland

Was die neue Kostenwälzung regional bedeutet

AgNes verteilt auch die Kosten zwischen den Netzbetreibern neu. Künftig werden die vorgelagerten Netzkosten nach der Stromverbrauchsmenge geschlüsselt statt nach Leistung. Das entlastet die höheren Spannungsebenen spürbar.

~50 %

Entlastung auf Höchstspannungsebene durch die neue Wälzung.

~20 %

Entlastung im Mittel auf Hochspannungsebene (Stichprobe der Bundesnetzagentur).

Süden

In Süddeutschland überwiegend Kostensenkung auf den oberen Spannungsebenen — günstig für den regionalen Kernmarkt.

Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — entscheidend ist das konkrete Netzgebiet. Für Gewerbekunden auf Mittelspannung in Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben ist die Reform tendenziell günstig. Die EE-Mehrkostenwälzung, die Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Erzeugung entlastet, bleibt erhalten.

Zeitplan · Meilensteine · Stichtage

Der AgNes-Fahrplan bis 2029

DatumMeilenstein
27.05.2026Vorläufiger Zwischenstand der Bundesnetzagentur
06.08.2026Festlegungsentwurf veröffentlicht, Rahmenfestlegung Az. GBK-25-01-1#3 (Basis dieser Seite)
18.09.2026Ende der förmlichen Konsultation
Ende 2026Erlass der AgNes-Rahmenfestlegung, Bekanntgabe geplant zum 01.01.2027
31.03.2027Nachweisfrist der Investitionsentscheidung gegenüber dem Netzbetreiber
2027Umsetzungsvorbereitung, Folgefestlegungen, Start BKZ/FCA
31.12.2028StromNEV tritt außer Kraft
01.01.2029Praktische Anwendung der AgNes-Vorgaben
04.08.2029Letzte Inbetriebnahmefrist für den Bestandsschutz (Speicher, Erzeuger)

Zwei Jahre Vorlauf sind knapp bemessen, weil Netzbetreiber und Lieferanten Millionen von Anschlüssen und Verträgen anpassen müssen. Für Betriebe heißt das: Wer 2026 bis 2028 eine Investition plant, sollte AgNes in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen. Der einzige Termin, der jetzt schon Handlung erfordert, ist der 31. März 2027 — bis dahin muss der Nachweis der Investitionsentscheidung beim Netzbetreiber liegen, wenn der Bestandsschutz greifen soll. Wir machen das transparent und ohne Drängen.

Häufige Fragen zu AgNes

Netzentgelte 2029 — die wichtigsten Fragen

Was ist AgNes?

AgNes steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur. Sie regelt ab 2029 neu, wie rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr auf die Netznutzer verteilt werden. Erstmals werden neben Verbrauchern auch Erzeuger und Speicher an der Netzfinanzierung beteiligt. Stand August 2026 liegt der Festlegungsentwurf vom 06.08.2026 vor, die Konsultation endete am 18.09.2026. Die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 erlassen werden, die Anwendung beginnt am 1. Januar 2029.

Was ändert sich für Gewerbebetriebe über 100.000 kWh?

Der heutige Leistungspreis wird durch einen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr auf Basis einer buchbaren Bestellkapazität ersetzt. Zusätzlich gibt es einen Arbeitspreis bis zur Höhe der bestellten Kapazität und einen Aufschlag bei Überschreitung. Wer seine Bestellkapazität durch intelligente Laststeuerung und Speicher niedrig hält, spart dauerhaft. Peak Shaving wird damit zu Kapazitätsmanagement.

Müssen Stromspeicher künftig Netzentgelte zahlen?

Neue Batterie- und Pumpspeicher zahlen ab 2029 einen moderaten Kapazitätspreis, aber keinen arbeitsbezogenen Preis. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben weiterhin vollständig befreit. Für Bestandsspeicher greift Vertrauensschutz über § 118 Abs. 6 EnWG. Bei einem 100-kW-Gewerbespeicher liegt der Kapazitätspreis voraussichtlich bei 400 bis 700 Euro pro Jahr — gegenüber typischen Peak-Shaving-Einsparungen von 10.000 bis 60.000 Euro pro Jahr ist das weniger als fünf Prozent.

Was bedeutet AgNes für private PV-Anlagen?

Für die meisten Privathaushalte ist AgNes weitgehend Entwarnung. Private PV-Anlagen unter 30 kW in der Niederspannung sind vom neuen Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen, Steckersolar bis 2 kW ebenfalls. Heimspeicher zahlen kein gesondertes Netzentgelt. Prosumer zahlen lediglich einen etwas höheren Grundpreis — in der Modellrechnung der Bundesnetzagentur rund 50 Euro pro Jahr, also klein im Verhältnis zur Eigenverbrauchsersparnis.

Was ist die Bestellkapazität?

Die Bestellkapazität ist die Leistung in Kilowatt, die ein Großverbraucher ab 2029 beim Netzbetreiber im Voraus bucht und mit einem jährlichen Kapazitätspreis bezahlt. Bleibt der Betrieb innerhalb dieser gebuchten Kapazität, zahlt er nur den Kapazitätspreis plus Arbeitspreis. Überschreitet er sie, kommt ein Aufschlag hinzu. Die wirtschaftliche Kunst liegt darin, die Bestellkapazität durch Speicher und EMS-Steuerung so niedrig wie möglich anzusetzen, ohne den Aufschlag zu riskieren.

Was hat es mit dem Stichtag 4. August 2029 auf sich?

Für Speicher, Erzeuger und Elektrolyseure greift ein Bestandsschutz, wenn die endgültige Investitionsentscheidung vor Bekanntgabe der AgNes-Festlegung getroffen wurde und die Inbetriebnahme spätestens am 4. August 2029 erfolgt. Wichtig ist die zweite Frist, die oft übersehen wird: Der Nachweis dieser Investitionsentscheidung muss dem Netzbetreiber bis zum 31. März 2027 vorliegen. Als Nachweis gelten verbindliche Bestellungen von Komponenten, die mindestens die Hälfte des Investitionsvolumens abdecken. Sind beide Bedingungen erfüllt, sind die Anlagen 20 Jahre ab erster Inbetriebnahme vom Kapazitätspreis befreit. Das ist eine Information zur Planungssicherheit, kein Grund zu überstürzten Entscheidungen — ob eine Investition wirtschaftlich passt, sollte immer anhand des konkreten Lastprofils geprüft werden.

Wann kommen dynamische Netzentgelte?

Dynamische Netzentgelte sind eine zweite, separate Säule der Reform und kommen gestaffelt: für Speicher frühestens 2030, möglichst bis 2033, für Einspeiser frühestens 2032, möglichst bis 2035. Für Verbraucher in der Niederspannung sind sie zunächst nur als freiwilliges Opt-in vorgesehen, als Weiterentwicklung des § 14a EnWG. Ein konkretes Konzept wird 2027 entwickelt.

Steigen durch AgNes meine Netzkosten?

Das hängt von Spannungsebene und Region ab. Die Reform entlastet die höheren Spannungsebenen deutlich — auf Höchstspannung um rund 50 Prozent, auf Hochspannung im Mittel um rund 20 Prozent. In Süddeutschland zeigt sich auf den oberen Spannungsebenen überwiegend eine Kostensenkung. Reine Verbraucher werden tendenziell leicht entlastet, Prosumer und neue Erzeuger oder Speicher beteiligen sich etwas stärker. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — entscheidend ist das konkrete Netzgebiet.

AgNes konkret für Ihren Betrieb

Was bedeutet die Reform für Ihre Energiekosten ab 2029?

AgNes ist komplex, regional unterschiedlich und voller Übergangsregeln. LEHR-Energiesysteme übersetzt die Reform in Ihre konkrete Situation: Wir analysieren Ihr Lastprofil, ermitteln die optimale Bestellkapazität ab 2029 und zeigen, wie Speicher und EMS den Kapazitätspreis niedrig halten. Sachlich, herstelleroffen, ohne Verkaufsdruck — vom Sitz in Wasserburg am Bodensee aus für Betriebe in Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben sowie bundesweit.

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Quellen & Rechtsgrundlagen

Grundlagen & Stand

  • Bundesnetzagentur — AgNes-Festlegungsentwurf vom 06.08.2026, Rahmenfestlegung Az. GBK-25-01-1#3, förmliche Konsultation bis 18.09.2026 (Basis dieser Seite)
  • Bundesnetzagentur — AgNes-Zwischenstand vom 27.05.2026, vorheriger Verfahrensstand
  • EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket — Regierungsentwürfe, Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026, Bundestagsberatung ab September 2026, beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission ausstehend
  • VO (EU) 2024/1747 und RL (EU) 2024/1711 — Strommarktdesign-Reform, unionsrechtliche Grundlage der zweiseitigen Differenzverträge
  • § 118 Abs. 6 EnWG — Sonderregelung / Vertrauensschutz für Bestandsspeicher
  • § 19 Abs. 2 StromNEV — atypische Netznutzung und Bandlast, Übergangsregeln bis 31.12.2031
  • § 14a EnWG — steuerbare Verbraucher, Anknüpfungspunkt für dynamische NS-Entgelte
  • EuGH-Urteil — Anlass für das Auslaufen der StromNEV zum 31.12.2028

Rechtlicher Hinweis und Vorläufigkeit: Diese Seite gibt den Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur vom 6. August 2026 wieder, Bearbeitungsstand 26. August 2026. Das Festlegungsverfahren ist nicht abgeschlossen; Zahlen, Schwellen und Stichtage können sich bis zum Erlass noch ändern. Die parallel genannten Regelungen aus EEG-Novelle 2027 und Netzanschlusspaket sind Regierungsentwürfe und ebenfalls nicht in Kraft. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder technische Fachberatung. Wirtschaftlichkeitsangaben sind Richtwerte und standortabhängig — konkrete Projekte erfordern eine individuelle Lastganganalyse. LEHR-Energiesysteme begleitet vom Sitz in 88142 Wasserburg am Bodensee aus Projekte im Kernmarkt Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben sowie projektbezogen im erweiterten Markt Schwarzwald-Baar-Heuberg und Zollernalb.