Direktvermarktung PV · Marktprämie · Ü20 · EEG-Reform 2027

Direktvermarktung Photovoltaik 2026 – Marktprämie statt fester Einspeisevergütung. Wann sie sich für deine Anlage rechnet, wann nicht.

Pflicht ab 100 kWp. Freiwillig darunter. Für Ü20-Anlagen oft die einzige Alternative zum Vergütungsverlust. Für 25–100-kWp-Anlagen der Hebel gegen die 60-%-Drossel des Solarspitzengesetzes. Ab 2027 möglicherweise Pflicht für jede Neuanlage. Dieser Pillar zeigt für vier Zielgruppen – Privat unter 30 kWp, Gewerbe 25–100 kWp, Landwirtschaft, Ü20-Bestandsanlagen – was rechtlich gilt, was sich rechnet, und wie LEHR Energiesysteme PV, Speicher und Direktvermarkter-Anbindung im Komplettpaket plant.

5,90 – 8,18 ct

Anzulegender Wert Feb–Juli 2026 (BNetzA, Anlagen <100 kWp)

4,508 ct

Jahresmarktwert Solar 2025 (Mai 1,997 ct → Januar 11,51 ct)

+0,4 ct/kWh

DV-Aufschlag gegenüber fester Vergütung (§53 Abs. 1 EEG)

31.12.2026

Stichtag für 20 Jahre Bestandsschutz vor CfD-Reform

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Was Direktvermarktung wirklich bedeutet – und warum sie 2026 zur Schlüsselfrage wird

Direktvermarktung bedeutet: Der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Strom wird nicht zu einem festen, gesetzlich garantierten Preis an den Netzbetreiber abgegeben, sondern über einen spezialisierten Dienstleister – den Direktvermarkter – an der Strombörse EPEX SPOT verkauft. Der Anlagenbetreiber bleibt dabei juristisch der Erzeuger und Eigentümer des Stroms, übernimmt aber nicht selbst den Handel; das ist Aufgabe des Direktvermarkters, der die Anlage in seinen Bilanzkreis aufnimmt, fernsteuert, Prognosen erstellt und den Strom auf dem Day-Ahead- und Intraday-Markt platziert.

Wichtig ist die Abgrenzung zu drei verwandten Begriffen, weil sie im Alltag durcheinandergeraten: Einspeisevergütung ist die feste, vom Netzbetreiber gezahlte Vergütung in Cent pro Kilowattstunde, geregelt in §21 EEG. Eigenverbrauch ist der Strom, der gar nicht erst ins Netz geht, sondern direkt im Haus verbraucht wird – und wirtschaftlich oft die wichtigste Größe, weil dort der vermiedene Netzstrompreis (30–37 ct/kWh) deutlich höher liegt als jede Einspeisevergütung oder Vermarktungserlös. Direktvermarktung bezieht sich nur auf den Strom, der tatsächlich eingespeist wird – und ersetzt dort die feste Vergütung durch einen marktbasierten Erlös.

Das EEG kennt zwei Direktvermarktungs-Arten, die sich in einem entscheidenden Punkt unterscheiden: Geförderte Direktvermarktung (auch Marktprämienmodell genannt, §20 EEG) ist der Regelfall – der Direktvermarkter verkauft den Strom an der Börse, und der Netzbetreiber zahlt zusätzlich eine staatliche Marktprämie als Differenz zwischen aktuellem Marktwert und einem festgelegten Referenzwert. Diese Form ist Pflicht ab 100 kWp und freiwillig darunter. Sonstige Direktvermarktung (§21b Abs. 1 Nr. 4 EEG) ist der Strom-Verkauf ohne EEG-Anspruch – ohne Marktprämie, nur zum reinen Börsenwert. Sie ist die typische Form für Ü20-Bestandsanlagen ohne EEG-Anspruch und für Neuanlagen ab 2027, falls die Reform wie geplant kommt.

Die zentrale Frage 2026 ist deshalb nicht mehr „Wie funktioniert Direktvermarktung technisch?“ – sie ist hinreichend automatisiert und für alle Anlagengrößen verfügbar. Die zentrale Frage lautet: „Für welche Anlage, in welcher Konstellation und mit welchem zusätzlichen Hebel (Speicher, EMS, dynamischer Bezug) erwirtschaftet Direktvermarktung mehr als die feste EEG-Vergütung – und wann ist sie der einzige Weg, der noch übrig bleibt, weil keine feste Vergütung mehr fließt?“ Genau diese Frage wird auf dieser Seite Schritt für Schritt durchgerechnet.

§§ 20, 21, 21b, 21c EEG · Solarpaket I · 2026

Direktvermarktung Photovoltaik 2026 – die aktuelle Rechtslage in §§ 20, 21, 21b, 21c EEG

Die Rechtslage zur Direktvermarktung ist 2026 in vier Paragraphen des EEG geregelt. Wer die Logik einmal verstanden hat, kann jede Anlagengröße und jeden Betreibertyp korrekt einordnen.

§20 EEG – die geförderte Direktvermarktung (Marktprämienmodell)

§20 EEG ist die zentrale Vorschrift. Sie regelt, dass Strom aus EEG-Anlagen über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft werden darf und der Betreiber zusätzlich eine staatliche Marktprämie erhält. Die Marktprämie wird vom Netzbetreiber gezahlt und gleicht die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (dem EEG-Referenzpreis) und dem tatsächlich erzielten Monatsmarktwert Solar aus. Damit ist die Untergrenze der Vergütung fest abgesichert – nach unten kein Risiko, nach oben unbegrenzte Mehrerlöse bei hohen Börsenpreisen.

§§ 20, 22 Abs. 3 EEG – Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kWp

Seit 2016 ist die Direktvermarktung für alle neuen EEG-Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung verpflichtend. Eine feste Einspeisevergütung über §21 EEG ist für diese Anlagen ausgeschlossen. Wer eine Gewerbe-PV oder eine größere Mehrfamilienhaus-Anlage betreibt, kommt also nicht um den Direktvermarkter herum – die Frage ist nur, welchen man wählt. Für Anlagen bis einschließlich 100 kWp besteht eine Wahlfreiheit zwischen fester Einspeisevergütung (§21) und Direktvermarktung (§20).

§21b Abs. 1 Nr. 4 EEG – sonstige Direktvermarktung

Die sonstige Direktvermarktung ist die Veräußerung von Strom an der Börse ohne EEG-Förderung – es gibt also weder feste Vergütung noch Marktprämie, sondern nur den reinen Börsenwert. Diese Form ist relevant für drei Fälle: erstens für Ü20-Anlagen nach Ablauf des 20-jährigen Vergütungszeitraums, falls sie nicht den Anschluss an die Anschlussvergütung wählen; zweitens für Anlagen, deren Eigentümer freiwillig auf die EEG-Förderung verzichten (z. B. um den Strom an einen bestimmten Abnehmer zu liefern); drittens ab 1. Januar 2027 für Neuanlagen unter 25 kWp, falls die geplante EEG-Reform wie im Arbeitsentwurf beschrieben in Kraft tritt.

§21c EEG – Wechsel zwischen Vermarktungsformen

Anlagenbetreiber bis 100 kWp können monatlich zwischen den Vermarktungsformen wechseln – also zwischen fester Einspeisevergütung, geförderter Direktvermarktung und sonstiger Direktvermarktung. Voraussetzung ist eine Vorab-Meldung an den Netzbetreiber, die mindestens einen Kalendermonat vor dem geplanten Wechsel erfolgen muss. Das bedeutet: Wer im Mai die Direktvermarktung testen möchte, muss die Meldung spätestens Ende März einreichen. Diese Flexibilität ist ein praktischer Vorteil für Anlagen, die in einem Jahr testen wollen, ob Direktvermarktung mehr bringt – und im Zweifel zurückkehren können.

Solarpaket I (Mai 2024) – Vereinfachungen für kleine Anlagen

Mit dem Solarpaket I sind seit Mai 2024 zwei wichtige Erleichterungen für die Direktvermarktung kleiner Anlagen in Kraft. Erstens: Anlagen unter 25 kWp müssen nicht mehr fernsteuerbar sein, um an der Direktvermarktung teilzunehmen. Damit fällt die teure Steuerbox-Pflicht weg, die zuvor viele Privatanlagen unwirtschaftlich gemacht hatte. Zweitens: Anlagen mit älteren Wechselrichtern ohne Fernsteuerungsschnittstelle dürfen ebenfalls in die Direktvermarktung – früher war das ausgeschlossen. Das öffnet das Modell für Bestandsanlagen, die sonst auf Eigenverbrauch oder Ü20-Anschlussvergütung beschränkt wären.

Drittens hat das Solarpaket I die Speicher-Flexibilisierung in §19 EEG eingeführt. Damit kann ein Heimspeicher seit 2025 sowohl Solarstrom als auch günstigen Netzstrom aufnehmen und später wieder einspeisen – über die Pauschaloption werden bis zu 500 kWh pro kWp PV-Leistung pro Jahr mit der EEG-Marktprämie vergütet, ohne aufwendiges Messkonzept. Die konkrete Festlegung der Bundesnetzagentur dazu wird bis Juni 2026 erwartet.

Marktprämie · MMW Solar · Anzulegender Wert · Beispielrechnung

Das Marktprämienmodell – wie sich der Erlös in der geförderten Direktvermarktung berechnet

Wer Direktvermarktung verstehen will, muss drei Begriffe sauber trennen: anzulegender Wert, Monatsmarktwert Solar, Marktprämie. Aus ihnen ergibt sich der tatsächliche Erlös pro Kilowattstunde – und damit die Antwort auf die Wirtschaftlichkeitsfrage.

Der anzulegende Wert (AW) – die EEG-Referenz

Der anzulegende Wert ist der EEG-Referenzpreis pro Kilowattstunde, den die Bundesnetzagentur halbjährlich nach §§ 48 und 49 EEG 2023 für jede Anlagengröße und jedes Inbetriebnahmedatum neu festlegt. Er ist die rechnerische Untergrenze der Vergütung in der Direktvermarktung und gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die feste Einspeisevergütung liegt nach §53 Abs. 1 EEG immer 0,4 ct/kWh unter dem AW – der DV-Aufschlag ist also gesetzlich verankert und kompensiert die Vermarktungskosten beim Direktvermarkter. Für Inbetriebnahmen vom 1. Februar 2026 bis 31. Juli 2026 hat die Bundesnetzagentur folgende Werte veröffentlicht — die vollständige Tabelle inkl. Teileinspeisung / Volleinspeisung / Disclaimer findest du direkt unten:

Wichtig zur Logik: Der AW ist der primäre Wert, der von der BNetzA festgelegt wird. Die feste Einspeisevergütung wird abgeleitet (AW − 0,4 ct/kWh) – nicht umgekehrt. In der Direktvermarktung gilt: Liegt der Monatsmarktwert Solar unter dem AW, zahlt der Netzbetreiber die Differenz als Marktprämie. Liegt er darüber, behält der Betreiber den vollen Mehrerlös.

Hauptfall: Teileinspeisung (Überschusseinspeisung mit Eigenverbrauch)

Anlagengröße (Gebäude, Teileinspeisung) Anzulegender Wert (AW) Feste Vergütung (= AW − 0,4 ct)
bis 10 kWp8,18 ct/kWh7,78 ct/kWh
10 – 40 kWp7,13 ct/kWh6,73 ct/kWh
40 – 100 kWp5,90 ct/kWh5,50 ct/kWh
100 – 400 kWp (Segment 2)5,90 ct/kWh*(nur Marktprämie)
400 – 1.000 kWp (Segment 2)5,90 ct/kWh*(nur Marktprämie)
> 1.000 kWp (Ausschreibung)BNetzA-Zuschlag — 2026: ⌀ 10,16 ct Aufdach / 5,48 ct Freifläche

Sonderfall: Volleinspeisung (gesamter Strom ins Netz, kein Eigenverbrauch)

Volleinspeiseranlagen erhalten höhere Anzulegende Werte, weil der Betreiber keinen Eigenverbrauchsvorteil hat. Voraussetzung: kein Eigenverbrauch (technisch oder kaufmännisch-bilanziell, § 48a EEG); Wechsel zwischen Voll- und Teileinspeisung einmal jährlich möglich (Meldung bis 30. November für das Folgejahr). Werte für Inbetriebnahmen 1. Februar bis 31. Juli 2026:

Anlagengröße AW Volleinspeisung Feste Vergütung
bis 10 kWp12,74 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 – 40 kWp10,75 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 – 100 kWp10,75 ct/kWh*10,35 ct/kWh*
100 – 400 kWp8,94 ct/kWh*(nur Marktprämie)
400 – 1.000 kWp7,70 ct/kWh*(nur Marktprämie)

Wirtschaftlich relevant: Volleinspeisung lohnt nur, wenn die Anlage baulich keinen Eigenverbrauch ermöglicht (Investoren-Aufdach, reine Bürgersolarprojekte, Hallendach ohne Verbraucher) oder wenn der Strompreis am Bezugsstandort sehr niedrig ist. Für klassische Hofstellen, Werkstätten und Wohngebäude mit Verbrauch ist Teileinspeisung trotz niedrigeren AW fast immer wirtschaftlicher, weil jede selbst verbrauchte kWh (Wert: ca. 28–35 ct/kWh Industrie- oder Haushaltsstrom) deutlich mehr Wert hat als die 12,34 ct/kWh Volleinspeisungs-Vergütung.

* Hinweis Solarpaket I: Die im Solarpaket I beschlossene AW-Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Gebäude-Anlagen ab 40 kW (§48 Abs. 2 EEG) ist beihilferechtlich von der EU-Kommission Stand Mai 2026 noch nicht genehmigt und damit nicht wirksam. Die hier dargestellten Werte gelten ohne diesen Aufschlag. Quellen: Bundesnetzagentur Fördersätze, BSW Solarwirtschaft Vergütungstabelle Q1 2026.

Der Monatsmarktwert Solar (MMW) – der reale Börsenwert

Der Monatsmarktwert Solar (MMW Solar) ist der durchschnittliche, nach Erzeugungsprofil gewichtete Spotmarktpreis für Solarstrom eines Kalendermonats. Er wird monatlich von den vier Übertragungsnetzbetreibern auf netztransparenz.de veröffentlicht und schwankt stark – im Jahresverlauf 2025 von 11,511 ct/kWh im Januar (wenig PV-Produktion, hohe Nachfrage) bis hinunter zu 1,843 ct/kWh im Juni (Maximum PV-Produktion, viele Negativ-Stunden). Der Jahresmarktwert Solar 2025 lag bei 4,508 ct/kWh (Vorjahr 2024: 4,624 ct/kWh). Auch im Januar 2026 stieg der MMW erneut auf 11,019 ct/kWh, im März 2026 wieder ab auf 5,455 ct/kWh — das zeigt die typische saisonale Volatilität. Genau diese Differenz wird durch die Marktprämie ausgeglichen. Wichtig: Der MMW Solar ist nicht der anzulegende Wert – beide Begriffe werden häufig verwechselt. Der AW ist die EEG-Untergrenze, der MMW der reale Börsenerlös.

Die Marktprämie – die staatliche Auffüllung

Die Marktprämie ist die Differenz zwischen anzulegendem Wert und Monatsmarktwert Solar. Die Formel lautet schlicht: Marktprämie = Anzulegender Wert − Monatsmarktwert Solar. Liegt der MMW unter dem AW, zahlt der Netzbetreiber die Differenz aus dem EEG-Konto. Liegt der MMW darüber, gibt es keine Marktprämie – der Betreiber behält den vollen Mehrerlös. Damit ergibt sich der Gesamterlös aus zwei Komponenten: Gesamterlös = Marktwert (verkauft an der Börse) + Marktprämie (vom Netzbetreiber). Im Jahresmittel kommt strukturell rund 0,4 ct/kWh mehr heraus als bei fester Einspeisevergütung – das ist der Direktvermarktungs-Aufschlag, der die zusätzlichen Kosten beim Direktvermarkter kompensieren soll.

Beispielrechnung 1: Private 10-kWp-Anlage Wangen im Allgäu, Februar 2026 in Betrieb genommen

Eine 10-kWp-Anlage auf einem Einfamilienhaus in Wangen im Allgäu produziert pro Jahr rund 10.000 kWh. Bei 35 % Eigenverbrauch (ohne Speicher) gehen 6.500 kWh ins Netz. Anzulegender Wert Feb–Juli 2026: 8,18 ct/kWh, feste Vergütung: 7,78 ct/kWh.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 6.500 kWh × 7,78 ct = 506 € pro Jahr, garantiert 20 Jahre, ohne Vermarktungsaufwand.
Variante B – Direktvermarktung Marktprämienmodell: 6.500 kWh × 8,18 ct (AW = Marktwert + Marktprämie) = 532 € brutto. Davon abzuziehen: Direktvermarkter-Kosten typisch 150–200 € pro Jahr für eine Kleinanlage. Netto-Resultat: 332–382 € – also deutlich weniger als Variante A. Der strukturelle 0,4-ct-Aufschlag (6.500 × 0,4 ct = 26 €) reicht bei dieser kleinen Einspeisemenge nicht aus, um die Vermarktungskosten zu kompensieren. Direktvermarktung lohnt sich für diese Anlage nicht – feste Vergütung ist klar überlegen.

Beispielrechnung 2: Hofstelle Oberallgäu, 60 kWp Stalldach, Feb. 2026

Ein Milchviehbetrieb im Oberallgäu installiert eine 60-kWp-PV auf dem Stalldach. Jahresertrag rund 57.000 kWh, Eigenverbrauchsquote 55 % (kontinuierlicher Tagesverbrauch durch Melktechnik und Kühlung). 25.650 kWh gehen ins Netz. Anzulegender Wert Feb–Juli 2026 für 40–100 kWp: 5,90 ct/kWh, feste Vergütung: 5,50 ct/kWh.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 25.650 kWh × 5,50 ct = 1.411 € pro Jahr.
Variante B – Direktvermarktung Marktprämienmodell: 25.650 kWh × 5,90 ct (AW im Jahresmittel) = 1.513 €. Davon abzuziehen: Direktvermarkter-Kosten für eine 60-kWp-Anlage typisch 250–400 € pro Jahr. Netto-Resultat: 1.113–1.263 € – damit etwa gleichauf mit Variante A, aber mit Aufwärts-Potenzial bei hohen Börsenpreisen. Wenn 2027 mit Speicher und EMS gezielt in Hochpreis-Stunden verkauft wird, kommen typisch 8–15 % Mehrerlös oben drauf. Hier wird Direktvermarktung attraktiv – nicht wegen der Marktprämie an sich, sondern wegen des aktiven Steuerns.

Monatsmarktwert Solar 2025 – wie stark schwankt der Börsenwert?

Die Schwankungen im Jahresverlauf erklären, warum Direktvermarktung mit Speicher und Lastverschiebung deutlich mehr bringt als ohne. Wer im Mai jede kWh sofort einspeist, bekommt unter 2 ct – wer warten kann, sieht im Winter 11+ ct.

Monat 2025 MMW Solar (ct/kWh) Charakteristik
Januar11,51Winter, wenig PV-Erzeugung, hohe Industrie-Nachfrage
Februar8,94Übergangsmonat, leicht erholte Erzeugung
März6,21Frühjahr, PV-Anstieg, Lastrückgang
April3,84Erstes Überangebot, Mittagstäler
Mai1,997Jahrestief, viele Negativ-Stunden, ideale PV-Wetterlage
Juni2,53Sommer, weiter hohe Erzeugung
Juli2,89Sommer, Klimaanlagen-Last hebt etwas
August3,21Sommer, mit ersten Wetterdellen
September4,12Übergang in Herbst, PV-Rückgang
Oktober5,38Herbst, Heizperiode beginnt
November7,82Wenig PV, hohe Nachfrage
Dezember9,67Winterpeak, Wärmepumpen-Last
Jahresschnitt 20254,508gewichteter Durchschnitt nach Erzeugungsprofil

Quelle: netztransparenz.de, Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW (2025).

§§ 20, 22 Abs. 3 EEG · Verpflichtende Direktvermarktung

Direktvermarktung ab 100 kWp Pflicht – was Gewerbebetriebe, Landwirtschaft und Mehrfamilienhaus-Anlagen wissen müssen

Seit 1. Januar 2016 ist die Direktvermarktung für alle neuen PV-Anlagen ab 100 kWp installierter Leistung gesetzlich verpflichtend (§§ 20, 22 Abs. 3 EEG 2023). Eine feste Einspeisevergütung ist für diese Anlagen nicht mehr wählbar. Das betrifft jedes Gewerbedach mit größerer Fläche, jedes Mehrfamilienhaus-Großprojekt, jede Freiflächenanlage, jeden landwirtschaftlichen Betrieb, der die 100-kWp-Schwelle überschreitet. Die Pflicht greift unabhängig von der Wirtschaftlichkeit oder vom Wunsch des Betreibers – es gibt keine Möglichkeit, sich von ihr zu befreien, solange EEG-Förderung gewünscht ist.

Was Pflicht zur Direktvermarktung in der Praxis bedeutet

Pflichtig heißt nicht „Anlage abregeln, wenn man nicht will“. Pflichtig heißt: Wer EEG-Förderung beanspruchen will, muss einen Direktvermarktungsvertrag abschließen, die Anlage fernsteuerbar machen und das Marktstammdatenregister entsprechend pflegen. Im Gegenzug erhält die Anlage über das Marktprämienmodell weiter eine staatlich abgesicherte Vergütung – nur eben gestreckt über Marktwert und Marktprämie statt als feste Zahlung. Die wirtschaftliche Untergrenze ist dieselbe wie bei der festen Vergütung darunter, plus strukturell 0,4 ct/kWh mehr für den DV-Aufwand.

Ausnahme: Anlagen 100–200 kWp ohne EEG-Förderung

Eine spezifische Sonderregel: Anlagenbetreiber können bei Anlagen bis 400 kWp (ab 2026 bis 200 kWp) auf jede EEG-Förderung verzichten und ihren Überschussstrom unentgeltlich ins Netz einspeisen (§21 Abs. 1 in Verbindung mit §100 Abs. 20 EEG). Diese Option ist sinnvoll, wenn der Eigenverbrauchsanteil sehr hoch ist – etwa 85–90 % – und die EEG-Förderung wegen kleinem Resteinspeise-Volumen die Vermarktungskosten nicht mehr deckt. In der Praxis betrifft das vor allem industriellen Eigenverbrauch mit konstanter Last und großer Anlage, weniger Gewerbebetriebe mit typischer 100–200-kWp-Dimensionierung.

Ausschreibungspflicht ab 1.000 kWp

Für Solaranlagen mit mehr als 1.000 kWp installierter Leistung greift zusätzlich die Ausschreibungspflicht der Bundesnetzagentur. Der anzulegende Wert ist hier nicht mehr gesetzlich festgeschrieben, sondern wird im Wettbewerb über halbjährliche Ausschreibungsrunden ermittelt. Direktvermarktung läuft auch hier über das Marktprämienmodell, aber mit individuell zugeschlagenem AW statt gesetzlich festgelegtem Wert. Das betrifft Freiflächenanlagen und große Dachanlagen über 1 MWp, also typische Investorenprojekte – nicht den klassischen Gewerbe- oder Landwirtschaftsbetrieb.

Praxis-Beispiel: Holzverarbeitungsbetrieb Lindenberg, 150 kWp Hallendach

Ein Holzverarbeitungsbetrieb in Lindenberg im Allgäu installiert 150 kWp PV auf zwei Hallendächern. Jahresertrag rund 142.500 kWh, Eigenverbrauchsquote bei Tagesproduktion 60 % (Sägen, Hobelmaschinen, Trocknungskammern laufen tagsüber). 57.000 kWh gehen ins Netz. Anzulegender Wert Feb–Juli 2026 für Gebäude-Anlagen Teileinspeisung im Segment 2 (40–1.000 kWp): 5,90 ct/kWh (identisch zum Wert für 40–100 kWp; bei Anlagen ab 100 kWp ist Direktvermarktung Pflicht, eine feste Vergütung gibt es nicht mehr). Hinweis: Die im Solarpaket I beschlossene AW-Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Gebäude-Anlagen ab 40 kW ist beihilferechtlich von der EU-Kommission Stand Mai 2026 noch nicht genehmigt – die Rechnung wird ohne diese Erhöhung kalkuliert.

Erlös in der geförderten Direktvermarktung: 57.000 kWh × 5,90 ct (AW) = 3.363 € pro Jahr. Direktvermarkter-Kosten typisch 300–500 € pro Jahr für 150 kWp. Netto rund 2.863–3.063 €. Plus Mehrerlös-Potenzial: Wenn ein 100-kWh-Gewerbespeicher die Mittagstäler überbrückt und gezielt in die Hochpreis-Abendstunden verkauft, kommen typisch 250–500 € zusätzlich pro Jahr dazu. Das ist nicht das Hauptargument für den Speicher – das bleibt Peak Shaving und Eigenverbrauchsoptimierung – aber es ist ein realer Bonus, den LEHR Energiesysteme in jeder Wirtschaftlichkeitsanalyse mitrechnet. Falls die EU-Kommission die Solarpaket-I-Erhöhung von +1,5 ct/kWh genehmigt, steigt der AW auf ca. 7,40 ct/kWh, der Erlös auf ca. 4.218 € pro Jahr – wirtschaftlich erheblich attraktiver.

Praxis-Beispiel: Landwirtschaftsbetrieb Schwaben, 120 kWp Stalldach + Maschinenhalle

Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Memmingen mit 130 Milchkühen und Lohnunternehmen installiert 120 kWp PV verteilt auf Stalldach (70 kWp) und Maschinenhalle (50 kWp). Jahresertrag rund 114.000 kWh, Eigenverbrauchsquote 50 % (Melken zweimal täglich, Milchkühlung, Belüftung, Pumpen, Trocknung). 57.000 kWh werden eingespeist – ab dieser Größenklasse ist Direktvermarktung Pflicht.

Erlös in der geförderten Direktvermarktung mit Speicher: Anzulegender Wert für 100–1.000 kWp Gebäude-Anlagen Teileinspeisung Feb–Juli 2026: 5,90 ct/kWh (vor Solarpaket-I-Erhöhung). Mit aktivem Spot-Verkauf via 80-kWh-Speicher und Hochpreisstunden-Steuerung lässt sich ein effektiver Mischpreis von ca. 6,8–7,2 ct/kWh erreichen: 57.000 kWh × 7,0 ct = 3.990 €. Direktvermarktungs-Kosten: 400 €. Netto: 3.590 € pro Jahr. Der eigentliche Wertbeitrag des Speichers ist aber der Eigenverbrauchsausbau plus Peak Shaving – das senkt die Stromrechnung des Betriebs (rund 110.000 kWh × 26 ct = 28.600 €) um typisch 40–50 %, also 11.500–14.300 € pro Jahr. Plus IAB-Steuerersparnis im Jahr vor der Investition: bei einer Gesamtinvestition von 150–180k € und 50-%-IAB (§7g Abs. 1 EStG) ergeben sich 75–90k € Gewinnminderung — bei Spitzensteuersatz 42 % (zzgl. Soli/Kirche) eine Steuerwirkung von 32.000–43.000 €. Zusätzlich Sonder-AfA bis 40 % nach §7g Abs. 5 EStG (seit 1.1.2024 auf 40 % angehoben, frei verteilbar auf 5 Jahre) und ggf. degressive AfA über den Investitions-Booster für Anschaffungen 1.7.2025–31.12.2027. Die Direktvermarktung ist Pflicht – aber der wirtschaftliche Sinn der Anlage liegt in Eigenverbrauch und Steuerhebeln, nicht in der Marktprämie selbst.

Pflicht ab 100 kWp · Freiwillig 25–100 kWp · Lohnt es sich?

PV-Direktvermarktung im Gewerbe: wirtschaftlich planen statt Marketing glauben

Hofstelle im Allgäu, Handwerksbetrieb im Schwäbischen, Holzverarbeitung oder Bäckerei: LEHR Energiesysteme plant PV, Speicher, Smart-Meter-Integration und Direktvermarkter-Anbindung als ein integriertes System — und beziffert den Mehrerlös pro Jahr konkret, basierend auf deinem 15-Minuten-Lastgang.

5,90 ct
AW 40-100 kWp Feb-Juli 2026
100 kWp
Pflicht-Schwelle Direktvermarktung
60 %
Drossel umgehen mit Speicher+EMS+DV

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Pflicht oder freiwillig? Direktvermarktung nach Anlagengröße (Stand 2026)

AnlagengrößeDirektvermarktungFeste EinspeisevergütungPraxis-Hinweis
< 2 kWpnicht relevantnicht zulässigBalkonkraftwerke, kein EEG-Anspruch
2 – 25 kWpfreiwillig möglichStandard-WahlKlassische EFH-PV: EEG-Vergütung lohnt sich fast immer
25 – 100 kWpfreiwillig sinnvollWahl möglichSweet Spot: Mit Speicher oft die bessere Wahl
≥ 100 kWpPflicht (§§ 20, 22 Abs. 3)ausgeschlossenMarktprämienmodell als einzige EEG-Option
≥ 1.000 kWpPflicht + AusschreibungausgeschlossenAW über Ausschreibung der BNetzA bestimmt
Ü20-Anlagen alle Größenmöglich (sonstige DV)nicht mehrAnschlussvergütung bis 31.12.2032 als Alternative

Sweet Spot · 25–100 kWp · Gewerbe · Mehrfamilienhaus · Landwirtschaft

25 bis 100 kWp – warum dieser Bereich der wirtschaftliche Sweet Spot der Direktvermarktung ist

Der Größenbereich 25 bis 100 kWp ist 2026 wirtschaftlich der spannendste Direktvermarktungs-Bereich überhaupt. Die Anlagen sind groß genug, dass die fixen Kosten des Direktvermarkters (Setup-Pauschale, monatliche Gebühr, eventuell Steuerbox) auf eine ausreichende Einspeisemenge umgelegt werden können – und gleichzeitig klein genug, dass die Direktvermarktung noch freiwillig ist, also als bewusste wirtschaftliche Entscheidung gegen die feste Einspeisevergütung getroffen werden kann. Genau in diesem Segment liegen die meisten Gewerbe-Hallendächer, viele landwirtschaftliche Stalldächer und größere Mehrfamilienhaus-Anlagen.

Drei Gründe, warum 25–100 kWp ideal sind

Erstens: Die Einspeisemenge ist groß genug, dass die typischen 200–400 € jährlichen Direktvermarktungs-Kosten unter 1 ct/kWh fallen – damit bleibt der strukturelle 0,4-ct/kWh-Aufschlag des Marktprämienmodells netto positiv. Bei einer 10-kWp-Privatanlage mit nur 6.500 kWh Einspeisung würden 200 € Direktvermarktungskosten 3,1 ct/kWh ausmachen – mehr als der Aufschlag bringt. Bei 60 kWp Hofstelle mit 30.000 kWh Einspeisung sind 300 € nur noch 1 ct/kWh, bei 90 kWp und 45.000 kWh Einspeisung sogar nur 0,67 ct/kWh.

Zweitens: Die Direktvermarktung umgeht die 60-Prozent-Drossel des Solarspitzengesetzes. Eine 70-kWp-Anlage ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox darf nach §9 EEG nur 60 % ihrer installierten Leistung einspeisen – also maximal 42 kW. Wer in die Direktvermarktung geht und damit eine fernsteuerbare Anlage betreibt (mit Smart Meter und Steuerbox), umgeht diese Drossel komplett. Bei südausgerichteten Dächern in Bayern bedeutet das 1–4 % mehr Jahresertrag, die sonst abgeregelt würden. Mehr dazu im Abschnitt 60-%-Drossel umgehen.

Drittens: In diesem Segment sind die Direktvermarkter-Verträge standardisiert und der Wettbewerb am stärksten. Next Kraftwerke, Statkraft, Lichtblick, Interconnector, Lumenaza und einige bayerische Stadtwerke (Allgäuer Überlandwerk, Stadtwerke München, Stadtwerke Augsburg) bieten in diesem Bereich saubere Pauschalmodelle ab 30 kWp. Die Aushandelbarkeit ist gut, weil viele Anbieter dieses Segment als Wachstumsfeld sehen.

Wann sich Direktvermarktung im 25–100-kWp-Bereich konkret lohnt

Eine grobe Faustregel aus Praxis-Erfahrung von LEHR Energiesysteme in Allgäu und Schwaben: Bei Anlagen ab 40 kWp mit Speicher ist Direktvermarktung in 8 von 10 Fällen wirtschaftlich besser als feste Vergütung. Bei 25–40 kWp ohne Speicher in 4 von 10 Fällen. Entscheidend sind drei Größen: Einspeisemenge pro Jahr (je höher, desto besser), Speicher-Größe (überbrückt Negativ-Stunden und Mittagstäler), Direktvermarkter-Kostenstruktur (manche rechnen ab 30 kWp deutlich günstiger als ab 50 kWp).

Praxis-Beispiel: Bäckerei Sonthofen, 75 kWp mit 50-kWh-Speicher

Eine traditionelle Bäckerei in Sonthofen erweitert ihre bestehende 40-kWp-Anlage um zusätzliche 35 kWp auf jetzt 75 kWp. Jahresproduktion neu rund 71.000 kWh. Die Backöfen laufen früh morgens (4–9 Uhr) und brauchen viel Strom, die Kühlhäuser konstant. Eigenverbrauchsquote dadurch hoch: 65 %. 24.850 kWh werden eingespeist. Anzulegender Wert Feb–Juli 2026 für 40–100 kWp: 5,90 ct/kWh, feste Vergütung: 5,50 ct/kWh.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 24.850 kWh × 5,50 ct = 1.367 € pro Jahr.
Variante B – geförderte Direktvermarktung mit 50-kWh-Speicher: Der Speicher überbrückt die Mittagstäler. Das EMS verkauft gezielt zwischen 17 und 21 Uhr (Hochpreis-Stunden) und zwischen 6 und 9 Uhr (Morgen-Peak). Effektiver Mischpreis ca. 6,8 ct/kWh (= AW 5,90 ct + Spot-Optimierung). Erlös: 24.850 × 6,8 = 1.690 €. Direktvermarktungs-Kosten: 380 €. Netto: 1.310 €. Damit etwa gleichauf mit der festen Vergütung. Plus: 60-%-Drossel umgangen, was bei südausgerichtetem Hallendach weitere 1–4 % Jahresertrag bringt (700–2.800 kWh). Das addiert nochmal 38–155 € pro Jahr. Plus: Peak-Shaving-Erlös des Speichers, der die Stromrechnung der Bäckerei senkt – das ist der eigentlich große Hebel, der pro Jahr 2.000–4.000 € bringt. Direktvermarktung ist hier nur das Sahnehäubchen auf einem Speicher-Geschäftscase, der schon ohne sie funktioniert.

Praxis-Beispiel: Hofstelle Allgäu, 90 kWp mit 70-kWh-Speicher

Ein gemischter Landwirtschaftsbetrieb in Marktoberdorf mit Milchvieh und Geflügelmast installiert 90 kWp PV verteilt auf Stalldach und Maschinenhalle. Jahresertrag 85.500 kWh. Eigenverbrauchsquote durch Tageslast 60 % (Lüftung Geflügelstall rund um die Uhr, Melktechnik 2× täglich, Kühlung konstant). 34.200 kWh werden eingespeist. Bewusste Entscheidung gegen die 100-kWp-Schwelle, um in der freiwilligen Direktvermarktung zu bleiben. Anzulegender Wert Feb–Juli 2026 für 40–100 kWp: 5,90 ct/kWh, feste Vergütung: 5,50 ct/kWh.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 34.200 kWh × 5,50 ct = 1.881 € pro Jahr.
Variante B – geförderte Direktvermarktung mit 70-kWh-Speicher + EMS: Effektiver Mischpreis ca. 7,1 ct/kWh durch aktive Spot-Optimierung (AW 5,90 + Spot-Bonus). Erlös: 34.200 × 7,1 = 2.428 €. Direktvermarktungs-Kosten: 400 €. Netto: 2.028 € – also rund 150 € pro Jahr mehr als feste Vergütung. Über 20 Jahre 3.000 € Mehrerlös allein durch Direktvermarktung. Plus 60-%-Drossel umgangen: weitere 80–340 € pro Jahr. Plus Peak-Shaving-Vorteil des Speichers an der Lastspitze des Hofes: 1.800–2.500 € pro Jahr. Plus IAB-Vorabsteuerwirkung (50-%-IAB nach §7g Abs. 1 EStG): bei einer Gesamtinvestition von 115–150k € entstehen rund 57–75k € Gewinnminderung — Steuerwirkung 24.000–35.000 €. Zusätzlich Sonder-AfA bis 40 % (§7g Abs. 5 EStG, seit 2024) frei verteilbar auf 5 Jahre.

Wirtschaftlichkeits-Matrix 25–100 kWp – wann welche Vermarktung?

KonstellationOhne SpeicherMit Speicher 30–100 kWhEmpfehlung
30 kWp, Eigenverbrauch 40 %Feste VergütungDV grenzwertigEEG-Vergütung behalten
50 kWp, Eigenverbrauch 50 %DV grenzwertigDV besserDV mit Speicher
70 kWp, Eigenverbrauch 55 %DV besserDV deutlich besserDV + Speicher empfohlen
90 kWp, Eigenverbrauch 60 %DV besserDV deutlich besserDV + Speicher Pflichtwahl
99 kWp, Eigenverbrauch 65 %DV deutlich besserDV maximal optimiertDV + Speicher + EMS

Annahmen: Jahresmarktwert Solar 2025 4,508 ct/kWh als Spot-Referenz, anzulegender Wert Feb–Juli 2026 nach BNetzA (40–100 kWp: 5,90 ct/kWh), Direktvermarkter-Pauschale 300–400 €/Jahr für 25–100 kWp, Speicher mit EMS-Steuerung für Spot-Optimierung. Konkrete Werte je Standort variieren; LEHR Energiesysteme rechnet jede Konstellation individuell mit echtem 15-Minuten-Lastgang über 12 Monate.

Privat · <30 kWp · Einfamilienhaus · Fraunhofer-Studie

Direktvermarktung für kleine private PV-Anlagen unter 30 kWp – wann lohnt sie sich 2026 wirklich?

Direktvermarktung für Privatanlagen unter 30 kWp ist 2026 noch immer ein Sonderfall – nicht weil sie technisch unmöglich wäre, sondern weil sich die Wirtschaftlichkeitsrechnung in den seltensten Fällen zugunsten der Direktvermarktung dreht. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat in einer Studie vom Februar 2026 (im Auftrag der Elektrizitätswerke Schönau) berechnet, dass für eine Direktvermarktung kleiner PV-Dachanlagen bis 30 kWp aktuell eine um 15 Prozent höhere Eigenverbrauchsquote nötig wäre, um den gleichen wirtschaftlichen Ertrag wie unter EEG-Vergütung zu erzielen. Mit anderen Worten: Wer heute Direktvermarktung statt EEG-Vergütung wählt, muss massiv beim Eigenverbrauch nachschärfen, um nicht draufzulegen.

Warum sich Direktvermarktung im Heimbereich aktuell selten lohnt

Die Gründe sind drei: Erstens sind die Fixkosten der Direktvermarktung relativ hoch zur Einspeisemenge. Lumenaza schätzt für eine 10-kWp-Anlage rund 165 € pro Jahr plus 200 € einmalige Einrichtungspauschale. Bei einer typischen Einspeisemenge von 6.500 kWh sind das 2,5 ct/kWh – mehr als der strukturelle 0,4-ct-Aufschlag des Marktprämienmodells überhaupt bringen kann. Zweitens fehlt vielen kleinen Anlagen noch das intelligente Messsystem (iMSys), das für die viertelstündliche Abrechnung Voraussetzung ist – der gMSB-Rollout zieht sich, die Wartezeit beträgt typisch 3–9 Monate. Drittens sind die Direktvermarkter-Angebote für Kleinanlagen unter 25 kWp noch dünn gesät; viele namhafte Anbieter haben Mindestgrenzen von 25, 30 oder 50 kWp.

Drei Konstellationen, in denen sich Direktvermarktung <30 kWp doch lohnt

Erstens: Speicher plus Eigenverbrauchsquote > 60 %. Wenn die Anlage mit Speicher arbeitet und das EMS die Reststrommenge gezielt in Hochpreis-Stunden einspeist, kann der mittlere Erlös bei 7–9 ct/kWh liegen statt der festen 7,78 ct. Ab 8 ct effektiv ergibt sich ein leichter Vorteil. Wichtig: Der Direktvermarkter muss EMS-fähig sein und Spotmarkt-Signale weiterleiten – das können bislang Lichtblick Plus, Octopus Energy Plus, 1Komma5° Heartbeat und einige bayerische Stadtwerke.

Zweitens: Aggregator-Modelle für sonnenBatterie, EnpalOne und 1Komma5°. Hier wird die Direktvermarktung im Komplettpaket gebucht – die Anlage ist sowieso fernsteuerbar, das Aggregator-Modell bündelt viele kleine Anlagen zu einem virtuellen Kraftwerk und vermarktet sie gemeinsam. EnpalOne wirbt mit bis zu 2.000 € pro Jahr Mehrerlös, was bei einer typischen 10-kWp-Anlage in günstigen Marktphasen möglich, aber nicht garantiert ist. Vorteil: keine eigenen Verträge mit Direktvermarktern, alles aus einer Hand. Wichtiger Vorbehalt: Diese Aggregator-Modelle sind durchgängig hersteller-gebunden — siehe Voraussetzungen direkt unten.

⚠ Aggregator-Voraussetzungen — wer kann teilnehmen?

Die genannten Aggregator-Komplettpakete sind nicht hersteller-offen. Wer bereits eine PV-Anlage eines anderen Herstellers betreibt, kann nicht einfach wechseln. Konkret gilt für Stand Mai 2026:

  • sonnenFlat / sonnenFlat direkt: Nur mit sonnenBatterie der neuesten Generation (sonnenBatterie 10 AC ab 5,5 kWh oder sonnenBatterie 10 performance ab 11 kWh). Andere Speicher sind technisch nicht in das sonnenVPP (virtuelles Kraftwerk) integrierbar. Zusätzlich erforderlich: intelligentes Messsystem (iMSys), stabile Online-Anbindung (Mobilfunk oder LAN), zusätzlicher Zählerplatz, Beitritt zur sonnenCommunity, sonnenFlat-Stromvertrag. PV+Speicher-Einspeiseleistung max. 29,99 kW. Gewinnbeteiligung: 65 €/Jahr (5,5 kWh) bzw. 100 €/Jahr (ab 11 kWh). Quelle: sonnen.de FAQ sonnenFlat und sonnenFlat direkt.
  • EnpalOne: Hardware-gebunden an Enpal-Anlagen (PV, Speicher, ggf. Wallbox) im Miet- oder Kaufmodell mit Enpal-Servicevertrag. Bestandsanlagen anderer Hersteller können nicht teilnehmen.
  • 1Komma5° Heartbeat: Hardware-gebunden an 1Komma5°-Installationen (eigenes Heartbeat-EMS, kompatible Wechselrichter/Speicher). Drittanlagen können nicht teilnehmen.
  • SENEC.Cloud: SENEC Home Speicher Pflicht. Bestandsanlagen anderer Hersteller ausgeschlossen.
  • Herstellerunabhängige Alternativen: Wer bereits eine PV-Anlage mit z. B. SMA-, Fronius-, KOSTAL- oder FENECON-Hardware betreibt und nicht zu einem dieser proprietären Pakete wechseln will/kann, hat herstellerunabhängige Optionen — etwa LichtBlick StromWallet (9,99 €/Monat, kein Speicher-Zwang, dynamischer Tarif), Redpoint New Energy (Cloud mit und ohne Speicher), Lichtblick Plus, Octopus Energy Plus oder klassische Direktvermarkter wie Next Kraftwerke, Lumenaza, Statkraft.

Konsequenz für die Anlagenplanung: Die Entscheidung für ein Aggregator-Modell muss vor dem Hardware-Kauf fallen. Wer eine herstellerunabhängige Speicherlösung (SMA Sunny Tripower Smart Energy, Fronius GEN24, KOSTAL Plenticore G3, FENECON Home) wählt, hat später Zugang zum klassischen Direktvermarkter-Markt — nicht aber zu sonnenFlat, EnpalOne oder Heartbeat. LEHR Energiesysteme berät unabhängig: Wir bewerten, welche Komplettpaket- oder Einzelkomponenten-Strategie zu Lastprofil, Budget und Vermarktungswunsch passt.

Position LEHR Energiesysteme: Wir empfehlen keine geschlossenen Systeme

LEHR Energiesysteme empfiehlt die genannten Aggregator-Komplettpakete grundsätzlich nicht. Geschlossene, hersteller-gebundene Systeme widersprechen unserem Beratungsansatz: Wir bauen Energiesysteme so, dass Kunden über 20 Jahre Hoheit über Hardware, Daten und Vermarktungspartner behalten — nicht das Gegenteil. Konkret die Gründe:

  • Enpal: Vollständiges Komplettpaket mit Mietmodell und mehrjährigem Servicevertrag. Kunden geraten in eine harte Anbindung an einen einzelnen Anbieter — Speicher, Wechselrichter, Wallbox, Wärmepumpe, Stromtarif und Direktvermarktung sind eng verzahnt. Ein nachträglicher Wechsel ist faktisch ausgeschlossen.
  • 1Komma5° Heartbeat: Das Heartbeat-EMS ist im Kern ein White-Label-Produkt der gridX-Plattform (XENON) aus Aachen/München. 1Komma5° hat es zwar zur eigenen Tochtergesellschaft Heartbeat AI GmbH ausgegliedert (Ende 2024) und 2026 für Drittanbieter geöffnet — innerhalb des 1Komma5°-Komplettpakets bleibt es aber ein proprietäres System mit Anbieterbindung. Aus Sicht von LEHR Energiesysteme: Wer ein wirklich offenes EMS will, kann gridX-Lösungen direkt über systemoffene Installateure beziehen — ohne das gebündelte 1Komma5°-Komplettpaket.
  • SENEC.Cloud / SENEC Home Speicher: SENEC (EnBW-Tochter) hat seit 2022 erhebliche Qualitäts- und Sicherheitsprobleme. Im März 2022 mussten rund 60.000 Heimspeicher wegen Brandgefahr per Fernzugriff abgeschaltet werden. Mehrere Wohnhausbrände wurden öffentlich SENEC-Speichern zugeordnet (Hechingen, Minden, Hannover). Mehrere Landgerichte (Bielefeld, Münster, Koblenz, Stuttgart) haben in Urteilen 2024 und 2025 die nachträgliche Kapazitätsdrosselung auf 70 % als Sachmangel bewertet und Händler zur Rücknahme verurteilt. LEHR Energiesysteme empfiehlt SENEC-Speicher daher nicht — unabhängig vom Cloud-Modell.
  • sonnen / sonnenFlat / sonnenBatterie: sonnen ist seit Februar 2019 eine 100-%-Tochter des fossilen Energiekonzerns Shell. Bereits 2023 wurde öffentlich, dass Shell den Verkauf von sonnen sondiert — Strategiewechsel hin zu klassischem Öl-/Gasgeschäft. Was das für die langfristige Produktpflege und Garantieabwicklung der sonnenBatterie über die nächsten 10–20 Jahre bedeutet, ist offen. Hinzu kommen vereinzelt berichtete Qualitätsprobleme bei sonnenBatterien älterer Generationen. Die enge Verzahnung von sonnenBatterie, sonnenCommunity, sonnenFlat-Stromvertrag und sonnenVPP macht einen Anbieterwechsel praktisch unmöglich. LEHR Energiesysteme empfiehlt sonnen-Komplettpakete daher nicht.

Unser Ansatz stattdessen: Offene Komponenten von Herstellern, die Standards einhalten und nachweislich qualitativ überzeugen — typischerweise SMA, Fronius, KOSTAL in Verbindung mit BYD HVS/HVM oder FENECON Home. Die Direktvermarktung läuft dann über herstellerunabhängige Anbieter (Next Kraftwerke, Lichtblick Plus, Octopus Energy Plus, Lumenaza, LichtBlick StromWallet, regionale Stadtwerke). Vorteil: Hardware, EMS, Stromtarif und Direktvermarktung lassen sich unabhängig voneinander wechseln — über die gesamte 20-Jahre-Laufzeit der Anlage. Mehr dazu im EMS-Vergleich Privat und im Hersteller-Hub.

Drittens: Antizipation der EEG-Reform 2027. Wenn die geplante Reform wie im Arbeitsentwurf beschrieben kommt, fällt die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp ab 1. Januar 2027 weg. Wer schon vor der Reform die Direktvermarktung etabliert und seine Prozesse aufgebaut hat, ist 2027 besser aufgestellt. Außerdem signalisieren einige Direktvermarkter erste Konditionsverbesserungen 2026, um Marktanteile zu sichern.

Praxis-Beispiel: Einfamilienhaus Lindenberg, 12 kWp mit 10-kWh-Speicher

Eine Familie in Lindenberg im Allgäu plant 2026 eine 12-kWp-Anlage auf dem Süddach inklusive 10-kWh-Speicher. Jahresertrag: rund 12.000 kWh. Die Familie hat Wärmepumpe und E-Auto, dadurch hoher Verbrauch (8.500 kWh/Jahr). Eigenverbrauchsquote mit Speicher: 65 % – 7.800 kWh selbst genutzt, 4.200 kWh ins Netz.

Variante A – feste Einspeisevergütung 2026 (empfohlen): 4.200 kWh × 7,78 ct = 327 € pro Jahr. Plus Eigenverbrauchsvorteil: 7.800 × (32 ct Netzstrom − 5 ct Stromgestehungskosten) = 2.106 € vermiedene Kosten. Gesamtvorteil: 2.433 € pro Jahr.
Variante B – Aggregator-Komplettpaket (EnpalOne, 1Komma5° Heartbeat, sonnenFlat): Erlöse aus Direktvermarktung typisch 6,8–8,5 ct/kWh effektiv durch Spot-Optimierung = 286–357 €. Plus Mehrerlös-Potenzial typisch 0–800 €/Jahr (variabel, keine Garantie). Plus Eigenverbrauchsvorteil wie oben: 2.106 €. Gesamtvorteil: 2.392–3.263 € pro Jahr, mit deutlicher Schwankungsbreite je nach Marktentwicklung. LEHR Energiesysteme empfiehlt diese geschlossenen Systeme nicht (siehe Position oben) — der theoretische Mehrerlös rechtfertigt die langfristige Hardware- und Anbieterbindung sowie die genannten Qualitäts-/Eigentümerrisiken nach unserer Bewertung nicht.

Empfehlung LEHR Energiesysteme für 2026: Bei einer 12-kWp-Privatanlage mit hohem Eigenverbrauch ist die feste Einspeisevergütung die sichere, garantierte Wahl. Aggregator-Komplettpakete (Enpal, 1Komma5°, sonnen, SENEC) empfehlen wir aus Eigentümer-, Qualitäts- und Anbieterbindungs-Gründen nicht (siehe Position oben). Das Eigenverbrauchsoptimum bleibt der zentrale Hebel, unabhängig von der Vermarktungsform. Wichtig: Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026, damit der Bestandsschutz greift. Mehr zur Privat-PV-Planung im Pillar PV nachrüsten Privat.

Praxis-Empfehlung Privat: Bestandsschutz noch 2026 sichern

Wer 2026 plant, eine neue Privat-PV in Betrieb zu nehmen, sollte unbedingt die feste Einspeisevergütung wählen und die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 sicherstellen. Damit ist die Anlage für 20 Jahre in der bestehenden Logik abgesichert — auch wenn 2027 die Reform für Neuanlagen kommt, ist die eigene Anlage von der Direktvermarktungspflicht ausgenommen. Die Direktvermarktung kann später, ab 2028 oder 2030, immer noch über §21c monatlich aktiviert werden, wenn sich Marktbedingungen verbessern — über einen herstellerunabhängigen Direktvermarkter, ohne Anbieterbindung. LEHR Energiesysteme empfiehlt diese Strategie konsequent für alle Privatanlagen bis 25 kWp. Aggregator-Komplettpakete von Enpal, 1Komma5°, sonnen oder SENEC empfehlen wir aus Anbieterbindungs-, Eigentümer- und Qualitätsgründen ausdrücklich nicht (siehe Position oben).

Landwirtschaft · Hofstelle · Milchvieh · Kühlhaus · 30–95 kWp

Direktvermarktung in der Landwirtschaft – warum Hofstellen 2026 ideale Kandidaten sind

Landwirtschaftliche Betriebe sind 2026 die wirtschaftlich attraktivste Zielgruppe für freiwillige Direktvermarktung im Größenbereich unter 100 kWp. Drei strukturelle Vorteile machen das Modell für Hofstellen, Milchviehbetriebe, Geflügelmäster und Gemüsebauern besonders interessant – auch wenn die Anlagengröße noch unter der Pflichtschwelle liegt. Im Allgäu und in Schwaben hat LEHR Energiesysteme in den letzten Jahren genau diese Zielgruppe verstärkt betreut, weil die Konstellation aus Tagslast-Profil, Anlagengröße und steuerlichen Hebeln nirgends so klar zusammenpasst wie auf der Hofstelle.

Drei Gründe, warum Direktvermarktung in der Landwirtschaft besonders gut funktioniert

Erstens: Tagslast-Profil deckt sich mit PV-Erzeugung. Melktechnik (2x täglich, früh morgens und abends), Milchkühlung (rund um die Uhr), Belüftung von Ställen, Pumpen für Wassersysteme, Trocknungstechnik für Heu und Getreide, Futtermischer – all das läuft tagsüber, viel davon mittags. Eigenverbrauchsquoten von 55–70 % sind in der Landwirtschaft typisch erreichbar, deutlich höher als bei Privatanlagen ohne Speicher. Das macht jede eingespeiste Kilowattstunde zur bewussten Überschuss-Menge, bei der Direktvermarktungs-Steuerung wirklich Hebel hat. Eine durchschnittliche bayerische Milchviehhofstelle mit 50–80 Kühen hat einen Stromverbrauch von 60.000–110.000 kWh pro Jahr – ideal für 50–95 kWp PV plus Speicher.

Zweitens: Anlagengrößen typisch 30–95 kWp – mitten im Sweet Spot. Stalldächer, Maschinenhallen und Mehrzweckscheunen bieten typisch 30–95 kWp Dachfläche. Damit liegen die Anlagen im Größenbereich, in dem die Direktvermarktungs-Fixkosten wirtschaftlich umlegbar sind, der Wettbewerb der Direktvermarkter hoch ist und die freiwillige Wahl möglich bleibt. Erfahrung von LEHR Energiesysteme aus dem Allgäu: 70–95 kWp ist die häufigste Konstellation für mittelgroße Familienbetriebe – knapp unter der 100-kWp-Pflichtschwelle, mit voller Wahlfreiheit zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung. Mehr dazu im Abschnitt Sweet Spot 25–100 kWp.

Drittens: Anlagen über 30 kWp profitieren steuerlich vom IAB nach §7g EStG. Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann den Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd geltend machen (§7g Abs. 1 EStG) – das senkt die Steuerlast im Jahr vor der Investition deutlich. Plus die Sonderabschreibung bis zu 40 % der Bemessungsgrundlage nach §7g Abs. 5 EStG, frei verteilbar auf das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre (seit 1. Januar 2024 von 20 % auf 40 % angehoben durch das Wachstumschancengesetz). Plus die degressive AfA, die für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 wieder möglich ist (Investitions-Booster, bis zum Dreifachen der linearen AfA, max. 30 % p. a.). Voraussetzung für IAB und Sonder-AfA: Gewinn im Vorjahr maximal 200.000 € und mindestens 90 % betriebliche Nutzung. Wer also über 30 kWp baut, hat einen erheblichen steuerlichen Vorteil – der die Wirtschaftlichkeit der gesamten Investition (PV + Speicher + DV-Anbindung) deutlich verbessert. Hinweis: Die steuerliche Wirkung ist einzelfallabhängig; der Steuerberater bleibt der Profi.

Praxis-Beispiel: Milchviehbetrieb Oberallgäu, 85 kWp + 70-kWh-Speicher

Ein Milchviehbetrieb im Oberallgäu mit 80 Milchkühen installiert 85 kWp PV auf dem Stalldach und einen 70-kWh-Gewerbespeicher. Jahresertrag PV: rund 80.750 kWh. Stromverbrauch des Betriebs: 95.000 kWh pro Jahr (Melken, Kühlung, Belüftung, Futtermisch- und Beleuchtungstechnik). Eigenverbrauchsquote mit Speicher: 68 % – 54.910 kWh werden direkt im Betrieb verbraucht, 25.840 kWh werden eingespeist.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 25.840 kWh × 5,50 ct = 1.421 € pro Jahr.
Variante B – geförderte Direktvermarktung mit EMS-Steuerung: Der 70-kWh-Speicher überbrückt die Mittagstäler (April–August). Das EMS verkauft gezielt in Abend- und Wintermonats-Hochpreisstunden. Effektiver Mischpreis 7,2 ct/kWh. Erlös: 25.840 × 7,2 = 1.860 €. Direktvermarktungs-Kosten: 380 €. Netto: 1.480 €. Plus 60-%-Drossel umgangen: 600–2.000 kWh zusätzlich (33–110 € weitere Einnahmen). Gesamtvorteil DV+Speicher gegenüber fester Vergütung: 92–169 € pro Jahr – über 20 Jahre 1.840–3.380 €.

Das ist aber nicht das Hauptargument für den Speicher. Der eigentliche Hebel: Der 70-kWh-Speicher senkt die Stromrechnung des Betriebs (95.000 kWh × ~25 ct/kWh Gewerbestrom = 23.750 €) um typisch 35–45 %, also 8.300–10.700 € pro Jahr. Plus Peak-Shaving-Vorteil bei der Leistungsabrechnung des Netzbetreibers, typisch 1.500–2.500 € pro Jahr. Plus IAB-Steuervorteil im Jahr vor der Investition: bei einer Gesamtinvestition von etwa 140.000–170.000 € für PV + Speicher + EMS lassen sich über 50-%-IAB (§7g Abs. 1 EStG) rund 70.000–85.000 € als Gewinnminderung geltend machen, was bei Spitzensteuersatz ca. 29.000–36.000 € Steuerersparnis ausmacht. Zusätzlich greift im Anschaffungsjahr die Sonder-AfA bis 40 % nach §7g Abs. 5 EStG (seit 1.1.2024 auf 40 % angehoben, frei verteilbar auf 5 Jahre) auf die nach IAB-Abzug verbleibende Bemessungsgrundlage – das verschiebt nochmals 5.000–15.000 € Steuerwirkung in die ersten beiden Jahre. Direktvermarktung ist hier ein Sahnehäubchen – wirtschaftlich sinnvoll, aber nicht der Hauptgrund für die Investition.

Praxis-Beispiel: Geflügelmastbetrieb Unterallgäu, 60 kWp ohne Speicher

Ein Geflügelmastbetrieb mit 30.000 Masthähnchen-Stellplätzen im Unterallgäu installiert 60 kWp PV auf dem Maststalldach. Jahresertrag: 57.000 kWh. Stromverbrauch durch konstante Lüftung, Beleuchtung und Tränken: rund 75.000 kWh pro Jahr, davon 60 % tagsüber. Eigenverbrauchsquote ohne Speicher: 58 % – 33.060 kWh selbst genutzt, 23.940 kWh eingespeist.

Variante A – feste Einspeisevergütung: 23.940 kWh × 5,50 ct = 1.317 € pro Jahr.
Variante B – geförderte Direktvermarktung ohne Speicher: Ohne aktive Speicher-EMS-Steuerung läuft die Vermarktung passiv zum MMW + Marktprämie. Effektiver Erlös: rund 5,90 ct/kWh (AW). Erlös: 23.940 × 5,90 = 1.412 €. Direktvermarktungs-Kosten: 300 €. Netto: 1.112 € – damit etwas schlechter als feste Vergütung. Die Anlage bleibt deshalb in der festen Einspeisevergütung.

Empfehlung LEHR Energiesysteme für diesen Fall: 60 kWp ohne Speicher ist zu klein für sinnvolle Direktvermarktung. Die wirtschaftlichste Empfehlung wäre: Feste Vergütung beibehalten, gleichzeitig einen 40-kWh-Speicher nachrüsten, der den nächtlichen Strombezug aus dem Netz reduziert. Die Speicher-Investition (~25.000 € brutto) amortisiert sich über die Stromkostenersparnis in 6–8 Jahren. Direktvermarktung wird interessant, sobald der Speicher in Betrieb ist – dann kann monatlich über §21c gewechselt werden.

Mehr zum Thema PV und Speicher in der Landwirtschaft

Die vollständige Auslegung von PV, Speicher, EMS und Direktvermarktungs-Anbindung für landwirtschaftliche Betriebe – mit Lastprofilen für Milchvieh, Schweinemast, Geflügelhaltung, Gartenbau und Trocknungstechnik – ist in unserem Pillar Landwirtschaft PV und Speicher ausführlich beschrieben. Dort sind auch konkrete Förderhebel (BLE-Bundesförderung, KfW 270, IAB, AfA) erläutert.

Ü20 · Ausgeförderte Anlagen · §25 EEG · bis 2032

Ü20-Anlagen – was passiert nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung?

Eine Photovoltaikanlage hat nach EEG einen Vergütungsanspruch von genau 20 Kalenderjahren plus die Restmonate des Inbetriebnahmejahres. Eine Anlage aus dem Jahr 2005 bekommt also bis 31. Dezember 2025 ihre feste Vergütung – ab 1. Januar 2026 ist sie eine sogenannte Ü20-Anlage (auch ausgeförderte Anlage oder Post-EEG-Anlage). Module mit Lebensdauern von 25–35 Jahren produzieren weiter Strom, aber die garantierte Vergütung fällt weg. 2026 betrifft das in Deutschland rund 114 MW Solarleistung – bis Ende 2027 werden es schon rund 4 GW sein, mit jährlich wachsendem Volumen. Im Allgäu sind besonders viele frühe Bürger-Solar-Anlagen aus 2003–2008 betroffen, die in diesen Jahren in die Ü20-Phase eintreten.

Drei Optionen für Ü20-Anlagen 2026

Option 1: Anschlussvergütung über den Netzbetreiber (§25 Abs. 2 EEG). Die ausgeförderte Anlage darf weiter ins Netz einspeisen und bekommt vom Verteilnetzbetreiber den Jahresmarktwert Solar abzüglich der Vermarktungskostenpauschale nach §23b EEG. Für 2025 betrug der Jahresmarktwert Solar 4,508 ct/kWh, der Abzugsbetrag der Übertragungsnetzbetreiber 0,715 ct/kWh — die Ü20-Anschlussvergütung 2025 lag damit bei 3,793 ct/kWh (mit intelligentem Messsystem halbiert sich der Abzug). Für 2026 sinkt die Vermarktungskostenpauschale laut Übertragungsnetzbetreiber auf 0,23 ct/kWh. Diese Anschlussregelung wurde mit dem Solarpaket I bis 31. Dezember 2032 verlängert und ist die einfachste Lösung – kein Direktvermarktungsvertrag, kein Smart Meter zwingend nötig, der bestehende Zähler reicht aus. Vergütung kommt einmal jährlich.

Option 2: Sonstige Direktvermarktung (§21b Abs. 1 Nr. 4 EEG). Die Anlage wird über einen Direktvermarkter an der Börse vermarktet – ohne Marktprämie, weil keine EEG-Förderung mehr besteht. Der Betreiber bekommt nur den reinen Börsenwert. Für 2025 wären das bei einer optimal vermarkteten Anlage rund 4,5–5,5 ct/kWh (Mischpreis nach Optimierung). Lohnenswert ist diese Option nur, wenn aktiv mit Speicher und EMS in Hochpreisstunden verkauft wird – sonst bringt sie weniger als die Anschlussvergütung über den Netzbetreiber, weil die Direktvermarkter-Kosten den Marktwertvorteil aufzehren.

Option 3: Eigenverbrauchsumstellung + Speicher-Nachrüstung — Anschlussvergütung bleibt erhalten. Die Anlage wird auf maximalen Eigenverbrauch optimiert – idealerweise mit einem Speicher, der zwischen 2026 und 2032 die teuren Netzstromkosten kompensiert. Wichtige Klarstellung: Auch bei Eigenverbrauchsumstellung bleibt die Anschlussvergütung nach §23b EEG für den Überschussstrom vollumfänglich erhalten — es ist keine Pflicht zum Wechsel in die sonstige Direktvermarktung. Der Netzbetreiber zahlt automatisch weiterhin Jahresmarktwert Solar minus Vermarktungskosten pro eingespeister kWh, egal ob die Anlage in Volleinspeisung oder mit Eigenverbrauch betrieben wird (Clearingstelle EEG|KWKG, §23b EEG 2023). Voraussetzung: Einbau eines Zweirichtungszählers durch den Messstellenbetreiber — der misst Bezug und Einspeisung getrennt. Wirtschaftlich oft die beste Option, weil der vermiedene Netzstrompreis (30+ ct/kWh privat, 22–28 ct/kWh gewerblich) jeden Direktvermarktungs-Erlös schlägt. Für Privatanlagen mit Wärmepumpe oder E-Auto besonders sinnvoll. Mehr zur Speicher-Nachrüstung im Pillar Stromspeicher nachrüsten.

Häufige Frage zur Ü20-Privatanlage

Wenn ich meine Ü20-Anlage auf Eigenverbrauch umstelle und einen Speicher nachrüste — bekomme ich dann noch die Anschlussvergütung? Oder muss ich in die sonstige Direktvermarktung wechseln?

Kurze Antwort: Du bekommst weiterhin die volle Anschlussvergütung nach §23b EEG für jede eingespeiste kWh — automatisch über deinen Netzbetreiber. Eine sonstige Direktvermarktung ist nicht erforderlich und für Privatanlagen unter 20 kWp meist auch unwirtschaftlich.

Rechtsgrundlage: §23b EEG 2023 gewährt die Anschlussvergütung allen ausgeförderten EEG-Anlagen mit Inbetriebnahme vor 1. Januar 2021, installierter Leistung bis 100 kW und ohne Wind-an-Land-Charakter — und zwar unabhängig davon, ob die Anlage in Volleinspeisung oder mit Eigenverbrauch betrieben wird. Die Übergangsregelung gilt bis 31. Dezember 2032 (§25 Abs. 2 EEG, verlängert durch Solarpaket I).

Höhe (Beispiel 2025): Jahresmarktwert Solar 4,508 ct/kWh minus Vermarktungskosten 0,715 ct/kWh = 3,793 ct/kWh Anschlussvergütung. Mit iMSys halbieren sich die Vermarktungskosten. Für 2026 sinkt der Abzug auf 0,23 ct/kWh. Deckel: max. 10 ct/kWh (§23b Abs. 1 EEG).

Was sich bei Eigenverbrauchsumstellung ändert: Du brauchst einen Zweirichtungszähler (Einbau durch deinen Messstellenbetreiber, ca. 70–110 €/Jahr Messstellengebühr). Der bestehende Einspeisezähler reicht nicht mehr, weil jetzt zwei Stromrichtungen erfasst werden müssen. Sonst bleibt alles gleich: gleicher Netzbetreiber, gleiche jährliche Auszahlung der Anschlussvergütung, kein neuer Vertrag nötig.

Wann sonstige Direktvermarktung sinnvoll wäre: Erst ab etwa 30–40 kWp mit Speicher und EMS-Steuerung, weil die Direktvermarkter-Fixkosten (80–250 €/Jahr) erst bei größeren Einspeisemengen aufgefangen werden. Für eine typische 10-kWp-Privatanlage mit 3.000–5.000 kWh Überschuss ist die Anschlussvergütung über den Netzbetreiber fast immer besser. Quellen: Clearingstelle EEG|KWKG, Verbraucherzentrale, §§ 23b und 25 EEG 2023.

Wann sich welche Ü20-Option lohnt

Die Entscheidung hängt von drei Faktoren ab: Anlagengröße, aktueller Eigenverbrauchsmöglichkeit und Investitionsbereitschaft für Speicher. Für Anlagen unter 10 kWp ohne Wärmepumpe und ohne E-Auto ist die Anschlussvergütung (Option 1) meist die beste Wahl – einfach, ohne Aufwand, geringer wirtschaftlicher Hebel, aber auch ohne Risiko. Für Anlagen mit Speicher oder Speicher-Nachrüstungs-Plan ist Option 3 wirtschaftlich am stärksten. Für Anlagen zwischen 20 und 100 kWp mit aktiver Steuerungsmöglichkeit kann Option 2 (sonstige DV) zur sinnvollen Beimischung werden – aber nur, wenn Speicher und EMS vorhanden sind.

Praxis-Beispiel: Ü20-Anlage Kempten Privat, 12 kWp aus 2005

Ein Einfamilienhaus in Kempten hat eine 12-kWp-Anlage von 2005 (damals noch 54 ct/kWh EEG-Vergütung). Seit 1. Januar 2026 ist die Anlage Ü20. Jahresertrag aktuell rund 10.500 kWh (Modulalterung berücksichtigt). Eigenverbrauchsquote ohne Speicher: 25 % (2.625 kWh selbst genutzt, 7.875 kWh eingespeist).

Option 1 – Anschlussvergütung 2025: 7.875 kWh × 3,793 ct = 299 € pro Jahr (Jahresmarktwert Solar 4,508 ct − Vermarktungskosten 0,715 ct). Einfach, ohne Aufwand. Für 2026 sinken die Vermarktungskosten auf 0,23 ct/kWh.
Option 2 – Sonstige Direktvermarktung: 7.875 kWh × 4,5 ct (gemittelt, optimiert) = 354 € minus 200 € Direktvermarktungs-Pauschale = 154 € netto. Schlechter als Option 1, weil zu klein für DV-Fixkosten.
Option 3 – Speicher 8 kWh nachrüsten: Eigenverbrauchsquote steigt auf 60 %, Einspeisung sinkt auf 4.200 kWh. Vermarktung Anschlussvergütung: 4.200 × 3,793 ct = 159 €. Eigenverbrauchsvorteil: 3.675 zusätzliche kWh × 32 ct/kWh = 1.176 € Stromkostenersparnis. Gesamtvorteil: 1.335 € pro Jahr – über 10 Jahre 13.350 €. Speicher-Investition typisch 6.000–8.000 € amortisiert sich in 5–6 Jahren.

Empfehlung LEHR Energiesysteme für diese Konstellation: Ganz klar Option 3 – Speicher nachrüsten, weiter Anschlussvergütung beziehen, kein eigener Direktvermarktungsvertrag nötig. Direktvermarktung lohnt sich für 12-kWp-Ü20-Anlagen schlicht nicht; der Eigenverbrauchsausbau ist der Hebel.

Praxis-Beispiel: Ü20-Bürger-Solaranlage Schwaben, 65 kWp aus 2006

Eine Bürger-Solar-Anlage auf einer Mehrzweckhalle in einem Markt in Schwaben, in Betrieb seit August 2006 mit 65 kWp. Seit September 2026 Ü20. Jahresertrag aktuell rund 56.000 kWh (Modulalterung). Eigenverbrauch durch die Halle: 30 % (16.800 kWh selbst genutzt, 39.200 kWh eingespeist). Mehrere Bürger als Gesellschafter, Bilanzierung über die GmbH der Bürgersolar-Gesellschaft.

Option 1 – Anschlussvergütung 2025: 39.200 kWh × 3,793 ct = 1.487 € pro Jahr für die Gesellschaft. Einfach, kein Aufwand.
Option 2 – Sonstige Direktvermarktung mit 40-kWh-Speicher-Nachrüstung: Mit aktiver EMS-Steuerung effektiver Erlös 6,2 ct/kWh. Erlös: 39.200 × 6,2 = 2.430 €. Direktvermarktungs-Kosten: 350 €. Netto: 2.080 € – also 470 € pro Jahr mehr als Option 1. Über 10 Jahre 4.700 € Mehrerlös. Speicher-Investition rund 25.000 € amortisiert sich aber primär über Eigenverbrauchsausbau, nicht über DV-Erlös.
Option 3 – Repowering und Speicher-Komplettpaket: Module nach 20 Jahren tauschen, Speicher integrieren, neue PV-Auslegung. Lohnt sich, wenn die Module sichtbare Leistungsabfälle haben.

Empfehlung LEHR Energiesysteme: Bei einer 65-kWp-Ü20-Anlage wird Option 2 erstmals interessant – mit Speicher und EMS-Anbindung lohnt sich die sonstige Direktvermarktung. LEHR Energiesysteme begleitet solche Konstellationen häufig bei Bürger-Solar-Vereinen und kleineren Landwirtschafts-Genossenschaften, die ihre Anlagen aus den frühen 2000ern weiterbetreiben wollen, bis die Anschlussvergütung 2032 ausläuft.

Ü20-Optionen im direkten Vergleich

KriteriumAnschlussvergütung §25Sonstige DirektvermarktungEigenverbrauch + Speicher
Vergütung pro kWh Einspeisung3,793 ct (JMW 4,508 − Vermarktungskosten 0,715, 2025)4,5–6 ct (optimiert)kein Verkauf, vermiedene Kosten
Vermiedener Strombezugnicht relevantnicht relevant30–37 ct/kWh privat, 22–28 ct/kWh gewerbe
Smart Meter nötigneinjanein (aber empfohlen)
Direktvermarktungsvertragneinjanein
Fixkosten pro Jahr0 €150–400 €0 € (Speicher amortisiert)
Wirtschaftlich am besten abAnlagen < 20 kWpAnlagen > 50 kWp mit Speicherfast immer beste Option
Geltungsdauerbis 31.12.2032unbefristetunbefristet

Sonstige DV · §21b Abs. 1 Nr. 4 EEG · ohne Marktprämie

Sonstige Direktvermarktung – Strom verkaufen ohne EEG-Förderung

Die sonstige Direktvermarktung nach §21b Abs. 1 Nr. 4 EEG ist die rechtliche Form, in der eine PV-Anlage ihren Strom an der Börse vermarkten kann, ohne Anspruch auf EEG-Förderung zu haben oder geltend zu machen. Es gibt keine Marktprämie, keine staatliche Auffüllung – nur den reinen Börsenwert, also den Marktwert Solar abzüglich der Direktvermarktungs-Kosten. Diese Form ist für drei Anwendungsfälle relevant.

Anwendungsfall 1: Ü20-Anlagen nach Ablauf der 20-jährigen Förderung

Wenn eine Anlage ihre EEG-Förderung ausgelaufen hat und der Betreiber sich gegen die Anschlussvergütung über den Netzbetreiber entscheidet, ist die sonstige Direktvermarktung die formelle Wahl. Wie im Abschnitt Ü20-Anschlussvergütung ausführlich gezeigt: Wirtschaftlich lohnt sie sich für Ü20-Anlagen nur, wenn die Anlage groß genug ist (typisch über 50 kWp), ein Speicher vorhanden ist und ein EMS aktiv steuert. Für reine Heimanlagen ist die Anschlussvergütung fast immer die bessere Wahl.

Anwendungsfall 2: PPA-Lieferung an einen festen Abnehmer

Bei einem Power Purchase Agreement (PPA) liefert die PV-Anlage Strom direkt an einen industriellen Abnehmer – nicht über die Börse, sondern über einen bilateralen Vertrag. Auch das ist juristisch sonstige Direktvermarktung. Für Anlagen, die einen festen Abnehmer haben (z. B. eine Nachbarschaftslieferung über das öffentliche Netz oder ein angrenzendes Industrieunternehmen), ist diese Option wirtschaftlich oft attraktiv, weil der ausgehandelte PPA-Preis deutlich über dem Spotmarktpreis liegen kann. Im Allgäuer Mittelstand gibt es seit 2024 erste Beispiele, bei denen ein landwirtschaftlicher Betrieb seine Stalldachanlage über ein PPA an ein angrenzendes Sägewerk liefert – mit Preisbindung über 10 Jahre und stabiler Vergütung weit über dem Spotmarkt. Für klassische Privatanlagen aber Sonderfall, kein Standardmodell.

Anwendungsfall 3: Ab 2027 für Neuanlagen unter 25 kWp (falls Reform kommt)

Der aktuelle Arbeitsentwurf der EEG-Reform 2027 sieht vor, dass für Neuanlagen unter 25 kWp ab 1. Januar 2027 die feste Einspeisevergütung wegfällt. Stattdessen sollen diese Anlagen entweder in die ungeförderte (= sonstige) Direktvermarktung gehen oder gar nichts mehr einspeisen (Nulleinspeisung). Sollte der Entwurf so beschlossen werden, würde die sonstige Direktvermarktung damit für privat-PV der Standardfall werden. Aktuell ist offen, ob der Entwurf in dieser Form kommt – der Bundesverband Solarwirtschaft, das Fraunhofer ISE und mehrere Verbände haben deutliche Kritik geäußert. Mehr dazu im Abschnitt EEG-Reform 2027.

Was LEHR Energiesysteme aktuell empfiehlt

Die sonstige Direktvermarktung ist aktuell selten die wirtschaftlich beste Wahl – sie ist die Fallback-Option für Konstellationen, in denen kein EEG-Anspruch besteht oder bewusst verzichtet wird. Wer 2026 eine neue Anlage plant, sollte zwingend die EEG-Förderung beanspruchen (entweder als feste Vergütung <100 kWp oder als geförderte Direktvermarktung ≥100 kWp). Die Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 sichert für 20 Jahre Bestandsschutz. Ein Wechsel in die sonstige Direktvermarktung ist später monatlich möglich, wenn sich die Marktlage ändert.

Entscheidung · 4 Zielgruppen · Praxis-Matrix

Wann lohnt sich Direktvermarktung wirklich – die Entscheidungsmatrix für vier Zielgruppen

Die einfache Antwort: Direktvermarktung lohnt sich umso mehr, je größer die Einspeisemenge, je aktiver gesteuert werden kann (Speicher + EMS), und je mehr die Anlage von Hochpreis-Stunden profitieren kann. Hier die strukturierte Praxis-Matrix für die vier Hauptzielgruppen.

Track 1: Privat-PV < 30 kWp (Einfamilienhaus, Doppelhaus)

  • Empfehlung 2026: Feste Einspeisevergütung wählen, Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für Bestandsschutz
  • Direktvermarktung sinnvoll bei: klassischen, herstellerunabhängigen Direktvermarktern (Next Kraftwerke, Lichtblick Plus, Octopus Energy Plus, Lumenaza, regionale Stadtwerke). Aggregator-Komplettpakete (EnpalOne, sonnenFlat, 1Komma5° Heartbeat, SENEC.Cloud) sind hardware-gebunden und werden von LEHR Energiesysteme aus Anbieterbindungs- und Qualitätsgründen nicht empfohlen
  • Nicht sinnvoll bei: Standalone-Direktvermarktung mit eigenem Vertrag bei klassischem Direktvermarkter – Fixkosten zu hoch zur Einspeisemenge
  • Reform-Vorbereitung: Ab 2027 möglicherweise verpflichtend für Neuanlagen – wer 2026 die feste Vergütung sichert, hat 20 Jahre Schutz

Track 2: Gewerbe-PV 25–100 kWp (Handwerk, Mittelstand, kleines Industrie)

  • Empfehlung 2026: Direktvermarktung mit Speicher und EMS als Grundkonfiguration
  • Wirtschaftlich am stärksten ab: 50 kWp mit 30-kWh-Speicher, ab 70 kWp fast immer DV-Pflichtwahl
  • Zusätzlicher Hebel: 60-%-Drossel umgehen, IAB 50 % (§7g Abs. 1), Sonder-AfA bis 40 % (§7g Abs. 5), degressive AfA bis 30 % p. a. (Investitions-Booster 2025–2027)
  • Direktvermarkter-Wahl: Next Kraftwerke, Statkraft, Interconnector, regionale Stadtwerke (z. B. Allgäuer Überlandwerk, Stadtwerke Augsburg) – LEHR Energiesysteme vermittelt

Track 3: Landwirtschaft 30–95 kWp (Hofstelle, Milchvieh, Geflügel, Gartenbau)

  • Empfehlung 2026: Direktvermarktung mit Speicher als Standard, fast immer wirtschaftlich
  • Strukturelle Vorteile: Hohe Eigenverbrauchsquote durch Tageslast (55–70 %), gute Steuerhebel über IAB
  • Best-Case-Konstellation: 60–95 kWp + 50–100 kWh Speicher + EMS-Spot-Optimierung
  • Eigentlicher Wertbeitrag: Senkung der Stromrechnung um 35–45 %, Direktvermarktung als Top-Up

Track 4: Ü20-Anlagen (ausgeförderte Bestandsanlagen aller Größen)

  • Privat <20 kWp: Anschlussvergütung beibehalten oder Speicher nachrüsten und auf Eigenverbrauch optimieren
  • Gewerbe 20–100 kWp: Sonstige Direktvermarktung sinnvoll, wenn Speicher und EMS vorhanden
  • Landwirtschaft 30–100 kWp: Repowering + Speicher-Nachrüstung + DV-Anbindung als Trio
  • Wichtig: Anschlussvergütung läuft bis 31.12.2032 – danach nur noch DV oder Eigenverbrauch

Direktvermarkter-Vergleich · 8 Anbieter · Stand 2026

Die wichtigsten Direktvermarkter im Vergleich – 2026

Der deutsche Direktvermarkter-Markt ist 2026 deutlich differenzierter als noch vor drei Jahren. Es gibt klassische Direktvermarkter, die ausschließlich auf den Strom-Spotmarkt fokussiert sind; All-in-One-Anbieter, die Direktvermarktung mit Strombezug und Speichersteuerung kombinieren; und regionale Stadtwerke, die sich zunehmend in den Markt drängen. Hier die acht wichtigsten Anbieter mit Mindestschwellen, Kostenstruktur und Stärken-Profil. LEHR Energiesysteme bietet die Vermittlung und technische Anbindung im Komplettpaket – die Auswahl des passenden Direktvermarkters trifft LEHR Energiesysteme gemeinsam mit dem Kunden auf Basis der konkreten Anlagenkonstellation.

AnbieterMin. kWpKostenstrukturStärkeLEHR-Bewertung
Next Kraftwerke30 kWp0,15–0,25 ct/kWh + SetupMarktführer Gewerbe, Regelenergie-Vermarktung✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Statkraft100 kWpFestpreis oder Profit-ShareGroßanlagen, internationale Erfahrung✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Lichtblick Plus5 kWp0,2–0,3 ct/kWh, kombinierbar mit BezugPrivat-DV, Bezug + Einspeisung aus einer Hand✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Octopus Energy Plus10 kWpSpotmarkt-getriebenDynamische Tarife (Octopus Agile) + DV✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Lumenaza10 kWp200 € Setup + 165 €/JahrSehr kleine Anlagen möglich, Aggregator-Logik✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Interconnector50 kWp0,15–0,2 ct/kWh + Portal-ZugangEigenes virtuelles Kraftwerk, Stadtwerke-Partner✓ empfohlen · herstellerunabhängig
Energy2market100 kWpFestpreis oder dynamischEigener Vermarktungs-Pool, Regelenergie✓ empfohlen · herstellerunabhängig
sonnen / sonnenFlat direktnur sonnenBatterie (5,5 / 11 kWh)im Community-Tarif inkludiert, 65–100 €/Jahr GewinnbeteiligungsonnenVPP-Integration✗ nicht empfohlen · Shell-Tochter, Anbieterbindung
EnpalOneim Enpal-KomplettpaketKomplettpaket mit Servicevertrag, Mietmodell möglich✗ nicht empfohlen · vollständige Anbieterbindung
1Komma5° Heartbeatim 1Komma5°-KomplettpaketEigenes Heartbeat-EMS (gridX-basiert) mit Spot-Optimierung✗ nicht empfohlen · Anbieterbindung; gridX direkt offener
SENEC.Cloudnur SENEC Home SpeicherCloud-StrommodellEnBW-Tochter, Cloud-Modell✗ nicht empfohlen · Speicher-Qualitätsprobleme/Brände, LG-Urteile

Stand Mai 2026, Quelle: Anbieter-Websites und Fraunhofer-Marktübersicht. Konditionen verhandelbar je nach Anlagengröße und Vertragslaufzeit. Zusätzlich aktiv: Allgäuer Überlandwerk, Stadtwerke Kempten, Stadtwerke München mit regionalen Direktvermarktungs-Modellen für Anlagen ab 50 kWp.

Auf welche Konditionen es wirklich ankommt

Bei der Auswahl eines Direktvermarkters sind nicht nur die Vermarktungsgebühren entscheidend, sondern fünf Punkte zusammen: Managementprämie (Gebühr pro kWh, typisch 0,1–0,3 ct), Setup-Pauschale (einmalig, typisch 150–500 €), monatliche Grundgebühr (oft als Alternative zur kWh-Gebühr), EMS-Kompatibilität (kann der Direktvermarkter Spotmarkt-Signale an dein EMS liefern?) und Wechsel-Flexibilität (Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist). Eine günstige kWh-Gebühr nützt nichts, wenn die Setup-Kosten oder eine zweijährige Mindestlaufzeit die Wirtschaftlichkeit kippen. LEHR Energiesysteme verhandelt diese Konditionen im Auftrag des Kunden und holt typisch 0,05–0,1 ct/kWh bessere Konditionen heraus als Standardangebote.

Kosten · Managementprämie · Setup · Monatspauschalen

Was Direktvermarktung wirklich kostet – die Gebührenstruktur 2026

Direktvermarktung verursacht zusätzliche Kosten gegenüber der festen Einspeisevergütung – das ist der Grund, warum sich der Wechsel rechnen muss. Die Kostenstruktur lässt sich in drei Komponenten zerlegen, die je nach Anlagengröße und Anbieter unterschiedlich gewichtet sind.

Komponente 1: Managementprämie (Vermarktungsgebühr)

Die Managementprämie ist die Kerngebühr des Direktvermarkters für die laufende Vermarktung – Prognosen, Bilanzkreismanagement, Strombörsenhandel, Fernsteuerung. Sie beträgt typisch 0,1 bis 0,3 ct pro eingespeister Kilowattstunde. Bei sehr großen Anlagen (über 1 MWp) sind Werte unter 0,15 ct/kWh verhandelbar, bei Kleinanlagen unter 30 kWp eher 0,25–0,35 ct/kWh. Manche Anbieter rechnen alternativ mit festen Monatspauschalen, die sich für kleinere Anlagen rechnerisch ungünstig auswirken können.

Komponente 2: Setup-Pauschale (Einrichtung)

Die einmalige Einrichtungspauschale deckt den Aufwand für die technische Anbindung, die Vertragsabwicklung, die Anmeldung im Marktstammdatenregister mit der neuen Veräußerungsform und die Einrichtung der Fernsteuerungsschnittstelle. Typisch 150–500 € einmalig, je nach Anbieter und Anlagengröße. Für Kleinanlagen unter 25 kWp sind seit Solarpaket I keine Steuerboxen mehr nötig, was die Setup-Kosten oft halbiert.

Komponente 3: Smart-Meter-Gebühren (Messstellenbetrieb)

Für die Direktvermarktung mit 15-Minuten-Auflösung ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) zwingend nötig. Beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) ist die jährliche Pauschale für Anlagen 2–100 kWp gesetzlich auf 100 € pro Jahr gedeckelt. Bei einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber (Discovergy, Tibber, Ostrom) sind 60–120 €/Jahr typisch, aber ohne Preisobergrenze. Dafür liefert der wettbewerbliche Anbieter den Smart Meter typisch in 4–8 Wochen statt der 3–9 Monate beim gMSB. Mehr dazu im Pillar Smart Meter Pflicht.

Beispielrechnung Gesamtkosten 60-kWp-Hofstelle

Eine 60-kWp-Hofstelle im Oberallgäu mit 25.000 kWh Jahres-Einspeisung. Direktvermarkter: Next Kraftwerke mit 0,2 ct/kWh Managementprämie + 250 € Setup einmalig.

  • Managementprämie laufend: 25.000 kWh × 0,2 ct = 50 € pro Jahr
  • Setup-Pauschale (auf 10 Jahre gemittelt): 250 € / 10 = 25 € pro Jahr
  • Smart-Meter-Gebühr gMSB: 100 € pro Jahr
  • Vermittlungs- und Anbindungs-Pauschale einmalig: typisch 350 € (im Komplettpaket-Preis enthalten)
  • Gesamt jährliche Direktvermarktungs-Kosten: ca. 175 € = 0,7 ct pro eingespeister kWh

Bei einem strukturellen 0,4-ct-Vorteil der DV plus typisch 0,5–1,5 ct/kWh durch aktive Speicher-EMS-Steuerung kommen pro Jahr rund 1,0–2,2 ct/kWh netto mehr rein als bei fester Vergütung – also bei 25.000 kWh netto rund 250–550 € Mehrerlös pro Jahr. Bei einer 10-kWp-Privatanlage mit 6.500 kWh Einspeisung wären die gleichen 175 € absolute Kosten aber bereits 2,7 ct/kWh – mehr als jeder Mehrerlös. Das ist der Kerngrund, warum Direktvermarktung skalierungsabhängig ist.

Smart Meter · Fernsteuerbarkeit · RLM · MaStR

Technische Voraussetzungen für die Direktvermarktung – was die Anlage können muss

Die technischen Anforderungen an eine Anlage in der Direktvermarktung haben sich mit dem Solarpaket I deutlich vereinfacht, sind aber noch nicht trivial. Vier Komponenten müssen zusammenpassen: intelligentes Messsystem, Fernsteuerbarkeit, Marktstammdatenregister-Anmeldung und (bei größeren Anlagen) registrierende Leistungsmessung. Welche davon Pflicht ist, hängt von der Anlagengröße ab.

Intelligentes Messsystem (iMSys) – immer Pflicht für Direktvermarktung

Für jede Direktvermarktung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Gateway) zwingend nötig. Es liefert die 15-Minuten-Werte, die für die viertelstündliche Abrechnung an der EPEX SPOT erforderlich sind. Eine moderne Messeinrichtung (mME) ohne Gateway reicht nicht aus. Wer noch keinen Smart Meter hat, muss ihn beim grundzuständigen oder einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber beantragen. Mehr Details, Wartezeiten und Kosten im Pillar Smart Meter Pflicht.

Fernsteuerbarkeit – seit Solarpaket I unter 25 kWp nicht mehr Pflicht

Für Anlagen ab 25 kWp ist eine Fernsteuerbarkeit nach §10b EEG nötig. Der Direktvermarkter muss die Anlage bei Bedarf (z. B. bei Netzengpässen oder negativen Strompreisen) ferngesteuert reduzieren oder abschalten können. Das erfordert eine zertifizierte FNN-Steuerbox plus passende Schnittstelle am Wechselrichter. Für Anlagen unter 25 kWp ist das seit Solarpaket I nicht mehr Pflicht – das hat die Direktvermarktung kleiner Privatanlagen massiv erleichtert. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine Steuerbox, wenn die Anlage in das EMS für Spotmarkt-Optimierung eingebunden werden soll.

Marktstammdatenregister (MaStR) – richtige Veräußerungsform anmelden

Jede PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert sein. Beim Wechsel in die Direktvermarktung muss die „Veräußerungsform“ entsprechend geändert werden – von „Einspeisevergütung“ auf „geförderte Direktvermarktung“ oder „sonstige Direktvermarktung“. Die Änderung erfolgt online auf marktstammdatenregister.de und ist Voraussetzung dafür, dass der Netzbetreiber die Marktprämie zahlt bzw. die feste Vergütung einstellt. Wer das vergisst, bekommt keine Auszahlung – ein Klassiker der Anfänger-Fehler. LEHR Energiesysteme übernimmt diese Anmeldung im Komplettpaket.

Registrierende Leistungsmessung (RLM) – nur für größere Gewerbeanlagen

Für Gewerbe- und Industrieanlagen ab 100.000 kWh Jahresverbrauch oder ab 100 kW Anschlussleistung greift die registrierende Leistungsmessung (RLM). Sie unterscheidet sich vom normalen Smart Meter durch eine direkte Datenverbindung zum Netzbetreiber, 15-Minuten-Auflösung und höhere Genauigkeitsklasse. Für Direktvermarktung ist RLM bei diesen Anlagen automatisch Voraussetzung. Bei einer 60-kWp-Hofstelle reicht hingegen ein normales iMSys aus, weil der Jahresverbrauch typisch unter 100.000 kWh bleibt.

Wechselrichter-Kompatibilität – ist meine bestehende Anlage tauglich?

Mit dem Solarpaket I dürfen seit Mai 2024 auch Anlagen mit älteren Wechselrichtern ohne Fernsteuerungsschnittstelle in die Direktvermarktung gehen. Praktisch bedeutet das: Auch eine 2015 installierte Anlage mit SMA Sunny Tripower der Generation 1 oder einem Kostal Piko aus 2018 kann ohne Wechselrichter-Tausch in die DV. Wichtig ist nur, dass die Anlage über das iMSys gemessen werden kann. Wenn aktive Spotmarkt-Steuerung mit EMS gewünscht ist, ist allerdings ein moderner Hybrid-Wechselrichter mit Modbus-/RS485-Schnittstelle empfehlenswert.

Solarspitzengesetz · §9 EEG · 60-%-Drossel · Hebel

Wie Direktvermarktung die 60-%-Drossel des Solarspitzengesetzes umgeht

Eine der wirtschaftlich relevantesten Folgen des Solarspitzengesetzes (in Kraft seit 25. Februar 2025): Neue PV-Anlagen ab 7 kWp ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen nach §9 EEG nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Bei einer 70-kWp-Anlage heißt das maximal 42 kW Einspeiseleistung – der Rest wird am Wechselrichter abgeregelt. Bei südausgerichteten Dächern in Bayern oder Schwaben bedeutet das typisch 1–4 % Jahresertrag-Verlust, je nach Eigenverbrauchsquote und Speichergröße.

Der Direktvermarktungs-Hebel

Wer in die Direktvermarktung geht, muss die Anlage ohnehin fernsteuerbar machen (mit Smart Meter und Steuerbox) – damit ist die Steuerungs-Anforderung erfüllt, die §9 EEG für den Wegfall der 60-%-Drossel verlangt. Sobald die Anlage steuerbar ist und vom Netzbetreiber erfolgreich getestet wurde, fällt die Drossel-Pflicht weg. Die Anlage darf wieder 100 % ihrer Nennleistung einspeisen. Damit ist Direktvermarktung 2026 für Gewerbe- und Landwirtschaftsanlagen 25–100 kWp ein doppelter Hebel: Erstens strukturell 0,4 ct/kWh mehr durch das Marktprämienmodell. Zweitens 1–4 % mehr Jahresertrag durch Wegfall der Drossel.

Praxis-Beispiel: 70-kWp-Anlage Allgäu ohne und mit Direktvermarktung

Eine südausgerichtete 70-kWp-Anlage auf einem Bauernhof bei Kempten produziert ohne Drossel rund 66.500 kWh pro Jahr. Mit 60-%-Drossel (ohne iMSys) gehen rund 1.500–2.700 kWh verloren – das sind im Marktwert von 5–7 ct/kWh rund 75–190 € pro Jahr. Über 20 Jahre 1.500–3.800 €. Plus: Wenn das iMSys nicht zeitnah kommt (typisch 3–9 Monate Wartezeit beim gMSB), läuft die Drossel die ganze Zeit – das addiert in den Anfangsjahren weitere Verluste.

Wer dagegen direkt mit Direktvermarktung startet, bestellt mit der PV-Anlage parallel das iMSys über einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber (Discovergy, Tibber, Ostrom) – Lieferzeit 4–8 Wochen statt 3–9 Monate. Die Anlage geht steuerbar in Betrieb, die Drossel greift gar nicht erst. Diese Strategie ist 2026 für jede neue Gewerbe- und Landwirtschaftsanlage 25–100 kWp die Standard-Empfehlung von LEHR Energiesysteme.

Wichtig: §51 EEG-Negativpreis-Regel greift trotzdem

Eine Klarstellung, die oft fehlt: Auch in der Direktvermarktung greift §51 EEG. In Stunden mit negativen Spotmarktpreisen gibt es weder Marktwert noch Marktprämie. Die §51a-Kompensation am Ende der Vergütungslaufzeit gilt aber wie bei der festen Einspeisevergütung. Direktvermarktung umgeht also die 60-%-Drossel, nicht die Negativpreis-Regel. Das ist auch kein wirklicher Nachteil – mit Speicher und EMS-Steuerung wird Strom ohnehin nicht zu Negativpreis-Zeiten verkauft, sondern eingespeichert. Mehr zu §51 EEG und Negativpreisen im Pillar Solarspitzengesetz.

§19 EEG · Speicher-Pauschaloption · 500 kWh/kWp · Multi-Use

§19 EEG Speicher-Flexibilisierung – die Pauschaloption für Heim- und Gewerbespeicher

Mit dem Solarpaket I wurde §19 EEG grundlegend neu geregelt – und damit eine der wichtigsten Änderungen für die Wirtschaftlichkeit der Direktvermarktung im Speicher-Kontext eingeführt. Bisher war es rechtlich kompliziert, Speicher gleichzeitig für Solarstrom und Netzstrom zu nutzen, ohne EEG-Förderung zu verlieren. Mit §19 EEG ab 2025 ist das deutlich einfacher geworden – die konkrete Festlegung der Bundesnetzagentur dazu wird bis Juni 2026 erwartet, der Rechtsrahmen ist aber bereits gesetzt.

Die Pauschaloption: 500 kWh pro kWp pro Jahr in der DV

Für kleine Heimspeicher bis 30 kWp PV-Leistung kann die sogenannte Pauschaloption gewählt werden: Es werden jährlich bis zu 500 kWh pro kWp installierter PV-Leistung über die EEG-Marktprämie vergütet – ohne aufwendiges Messkonzept zur Abgrenzung zwischen Solar- und Netzstrom im Speicher. Bei einer 10-kWp-Anlage sind das pauschal 5.000 kWh pro Jahr, die in der Direktvermarktung über die Marktprämie laufen können. Das öffnet erstmals die Möglichkeit, einen Heimspeicher als wirtschaftlich relevanten Direktvermarktungs-Asset zu nutzen.

Multi-Use mit §19 EEG – der eigentliche Hebel für Gewerbe und Landwirtschaft

Für größere Speicher in Gewerbe und Landwirtschaft ist die §19-EEG-Reform noch interessanter. Der Speicher kann jetzt rechtlich sauber für mehrere Zwecke gleichzeitig genutzt werden (Multi-Use): Eigenverbrauchsoptimierung, Peak Shaving, Direktvermarktungs-Optimierung (Spotmarkt-Arbitrage), Notstrom – ohne dass die EEG-Förderung der PV-Anlage gefährdet wird. Voraussetzung ist ein qualifiziertes Messkonzept, das die verschiedenen Strommengen sauber abgrenzt. Ein modernes Energiemanagementsystem (EMS) kann das standardmäßig.

Praktische Implikation für die Direktvermarktung

Ohne §19-Flexibilisierung war die Direktvermarktung von Speicherstrom rechtlich kompliziert – der Strom musste sortenrein bleiben, um die EEG-Förderung zu erhalten. Mit §19 EEG kann der Speicher jetzt für die geförderte Direktvermarktung des PV-Stroms genutzt werden (mit Marktprämie) und gleichzeitig für andere Anwendungen wie Peak Shaving oder Spotmarkt-Arbitrage mit Netzstrom (ohne Marktprämie, nur Marktwert). Das macht den Speicher rechnerisch deutlich wertvoller. Mehr zur konkreten Speicherauslegung und Wirtschaftlichkeit im Pillar Stromspeicher.

EEG-Reform 2027 · CfD-Verträge · 17. Juli 2027 EU-Recht

EEG-Reform 2027 – wenn Direktvermarktung für Neuanlagen Pflicht wird

Die deutsche und europäische Energiepolitik plant für 2027 die größten Reformen im EEG-System seit Einführung. Die wichtigsten Eckpunkte und was sie für Anlagenbetreiber bedeuten – mit Stand Mai 2026 (Entwürfe noch nicht final beschlossen).

CfD-Reform 17. Juli 2027 (EU-Recht, verbindlich)

Die wichtigste verbindlich kommende Änderung: Ab 17. Juli 2027 schreibt EU-Recht zweiseitige Differenzverträge (Contracts for Difference, CfD) für neue EEG-Förderungen vor. Während das aktuelle einseitige Marktprämienmodell nach oben offen ist (bei hohen Marktpreisen behält der Betreiber den vollen Mehrerlös), gibt es bei CfDs eine Obergrenze: Liegt der Marktwert über dem CfD-Strike-Preis, müssen Überlöse an das EEG-Konto zurückgezahlt werden („Clawback“). Das schmälert die Aufwärts-Chancen der Direktvermarktung deutlich. Für Anlagen mit Inbetriebnahme bis 31. Dezember 2026 gilt der bisherige Mechanismus 20 Jahre weiter – ein starker Anreiz, noch 2026 in Betrieb zu gehen.

Geplante Abschaffung der festen Einspeisevergütung für Anlagen <25 kWp

Der Arbeitsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (Stand Februar 2026) sieht vor, dass für Neuanlagen unter 25 kWp ab 1. Januar 2027 die feste Einspeisevergütung wegfällt. Stattdessen sollen zwei Optionen verbleiben: ungeförderte Direktvermarktung über Direktvermarkter oder Nulleinspeisung (Strom wird intern vollständig verbraucht oder gespeichert, kein Anschluss ans Netz). Zusätzlich ist eine 50-%-Einspeiseleistungs-Kappung für Kleinanlagen vorgesehen. Eine Übergangsregelung für Anlagen, die keinen eigenen Direktvermarktungsvertrag schließen wollen, soll als Marktwert-Durchleitung über den Netzbetreiber funktionieren.

Aktueller Stand der Reform: scharfe Kritik, mögliche Nachbesserung

Mehrere Studien, Verbände und Experten haben den Reformentwurf kritisiert. Das Fraunhofer ISE hat im Februar 2026 berechnet, dass für eine Direktvermarktung kleiner PV-Dachanlagen bis 30 kWp aktuell eine um 15 Prozent höhere Eigenverbrauchsquote nötig wäre, um den gleichen wirtschaftlichen Ertrag wie unter EEG-Vergütung zu erzielen – mit der Folge, dass viele Hausbesitzer in Zukunft kleinere Anlagen bauen würden, weil sich größere Dachflächen nicht mehr rechnen. Der Bundesverband Solarwirtschaft, der bne und mehrere Landesverbände haben ähnliche Warnungen ausgesprochen. Ob die Reform in der vorgeschlagenen Form kommt, ist Stand Mai 2026 noch offen – Anpassungen am Entwurf werden erwartet.

Was Anlagenbetreiber 2026 konkret tun sollten

  • Privatanlagen geplant: Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichern – damit greift Bestandsschutz für 20 Jahre, unabhängig von der Reform
  • Gewerbe-/Landwirtschaftsanlagen 25–100 kWp: Inbetriebnahme bis 31.12.2026 mit gleichzeitiger Direktvermarktung – sichert sowohl Bestandsschutz als auch den 0,4-ct-Aufschlag
  • Anlagen ≥100 kWp: Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert einseitige Marktprämie ohne Clawback – ab Juli 2027 nur noch CfD-Reform-Vergütung mit Obergrenze
  • Bestandsanlagen Ü20: Speicher-Nachrüstung priorisieren, Anschlussvergütung bis 31.12.2032 weiterhin sicher

EEG-Reform 2027 – was sich ändert, was bleibt

BereichBis 31.12.2026 (Bestandsschutz)Ab 1.1.2027 / 17.7.2027 (Reform)
VergütungsmodellMarktprämie einseitig (nach oben offen)CfD zweiseitig (mit Clawback)
Feste Vergütung <25 kWp7,78 ct/kWh (10 kWp) bzw. 6,73 ct/kWh (10–40 kWp) garantiert 20 Jahregeplant: weggefallen, DV oder Nulleinspeisung
Feste Vergütung 25–100 kWp5,50–6,73 ct/kWh garantiert 20 Jahrevermutlich unverändert (Schwelle 25 kWp)
Anzulegender Wert >100 kWpBNetzA-Festlegung, Marktprämie ohne ClawbackCfD-Strike mit Clawback bei Hochpreisen
Einspeiseleistungs-Kappung60 % (ohne iMSys)geplant: 50 % dauerhaft für Neuanlagen <25 kWp
Bestandsschutzfür alle in Betrieb bis 31.12.2026 garantiert20 Jahre weiter unter alten Regeln
Ü20-AnschlussvergütungJahresmarktwert Solar minus Vermarktungskosten, bis 31.12.2032unverändert verlängert

LEHR-Energiesysteme-Komplettpaket · PV + Speicher + Direktvermarkter · ein Ansprechpartner

Das LEHR-Energiesysteme-Komplettpaket – PV, Speicher und Direktvermarktung aus einer Hand

Direktvermarktung ist 2026 für viele Anlagen wirtschaftlich interessant – aber nur, wenn PV, Speicher, EMS, Smart Meter und Direktvermarkter-Vertrag als ein abgestimmtes System geplant sind. LEHR Energiesysteme bietet genau das: ein einziger Ansprechpartner für alle Komponenten, von der ersten Wirtschaftlichkeitsanalyse bis zur laufenden Erlös-Optimierung – für Privatkunden, Gewerbe und Landwirtschaft im Allgäu, in Schwaben und Oberbayern.

Stufe 1: Analyse & Auslegung

Echter 15-Minuten-Lastgang über 12 Monate, Eigenverbrauchsquote-Berechnung, Anlagengrößen-Optimierung, Speicher-Dimensionierung. Wirtschaftlichkeitsanalyse für 4 Vermarktungs-Szenarien parallel: feste Vergütung, geförderte DV mit Speicher, Eigenverbrauch maximal, Komplettpaket-Variante. Mit Bayern-spezifischen Förderhebeln (IAB §7g, Sonder-AfA, degressive AfA, KfW 270, BLE-Programme).

Stufe 2: Installation & Integration

PV-Anlage, Speicher (Heimspeicher oder Gewerbespeicher 30–300 kWh), Hybrid-Wechselrichter, Energiemanagementsystem, Smart-Meter-Anbindung. Alles aus einer Hand, eine Baustelle, ein Garantie-Ansprechpartner. Für Hofstellen mit Stalldach und Maschinenhalle: koordinierte Doppelflächen-Lösung. Für Privatkunden: schlanke EFH-Komplettpakete inkl. Wallbox-Integration.

Stufe 3: Direktvermarkter-Anbindung & Betrieb

Direktvermarkter-Auswahl und Vermittlung (Next Kraftwerke, Statkraft, Lichtblick, Lumenaza, Interconnector, regionale Stadtwerke). MaStR-Anmeldung, technische Anbindung an das EMS, laufende Erlös-Optimierung. Jährliche Performance-Reviews mit Vergleich der erzielten Erlöse gegen ein Benchmark-Szenario feste Einspeisevergütung. Bei Bedarf monatlicher Wechsel über §21c EEG.

Der wirtschaftliche Vorteil dieser integrierten Vorgehensweise gegenüber einzelnen Aufträgen an verschiedene Spezialisten: Im Schnitt 8–15 % bessere Wirtschaftlichkeit über die 20 Jahre Vergütungslaufzeit, gemessen an klassisch beauftragten Projekten mit getrenntem PV-Installateur, Speicher-Händler und Direktvermarkter-Vertrag. Plus deutlich geringerer Aufwand für den Anlagenbetreiber – weniger Schnittstellen, weniger Koordination, ein zuständiger Ansprechpartner.

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Welches Vermarktungsmodell rechnet sich für DEINE Anlage?

Ob 12-kWp-Privatanlage, 75-kWp-Bäckerei, 90-kWp-Hofstelle oder Ü20-Speicher-Nachrüstung: LEHR Energiesysteme rechnet alle 4 Szenarien parallel durch — feste Vergütung, geförderte DV, Sonstige DV, Eigenverbrauchsmaximierung — und zeigt schwarz auf weiß, welches Modell für Lastprofil, Investitionshöhe und Risiko-Profil am besten passt.

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Häufige Fragen zur Direktvermarktung Photovoltaik 2026

Ab welcher Anlagengröße ist Direktvermarktung Pflicht?

Ab 100 kWp installierter Leistung ist Direktvermarktung seit 2016 verpflichtend (§§ 20, 22 Abs. 3 EEG 2023). Eine feste Einspeisevergütung ist für diese Anlagen nicht mehr wählbar. Für Anlagen bis einschließlich 100 kWp besteht Wahlfreiheit zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung. Ab 1.000 kWp greift zusätzlich Ausschreibungspflicht über die Bundesnetzagentur.

Lohnt sich Direktvermarktung für eine 10-kWp-Privatanlage?

In den meisten Fällen nein. Die Fixkosten der Direktvermarktung (typisch 150–200 € pro Jahr plus Setup) zehren bei kleinen Einspeisemengen den 0,4-ct-Aufschlag der DV auf. Sinnvoll wird es nur in zwei Konstellationen: erstens als Teil eines Aggregator-Komplettpakets — wobei zu beachten ist, dass EnpalOne nur mit Enpal-Anlage, sonnenFlat nur mit sonnenBatterie und 1Komma5° Heartbeat nur mit 1Komma5°-Installation möglich ist (Hardware-Bindung). LEHR Energiesysteme empfiehlt diese geschlossenen Systeme aus Eigentümer-, Anbieterbindungs- und Qualitätsgründen nicht. Zweitens mit Speicher und EMS-Spotmarkt-Optimierung über einen herstellerunabhängigen Direktvermarkter mit erreichbar > 8 ct/kWh effektiv. Für 2026 empfiehlt LEHR Energiesysteme Privatkunden klar die feste Einspeisevergütung mit Inbetriebnahme bis 31.12.2026 für 20 Jahre Bestandsschutz.

Was ist der Unterschied zwischen geförderter und sonstiger Direktvermarktung?

Bei der geförderten Direktvermarktung (Marktprämienmodell, §20 EEG) zahlt der Netzbetreiber zusätzlich zum Börsenerlös eine Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht. Damit ist die Vergütung nach unten abgesichert. Bei der sonstigen Direktvermarktung (§21b Abs. 1 Nr. 4 EEG) gibt es keine Marktprämie – nur den reinen Börsenwert. Sonstige DV ist relevant für Ü20-Anlagen ohne EEG-Anspruch und ab 2027 möglicherweise für Neuanlagen <25 kWp.

Wie funktioniert die Marktprämie genau?

Die Marktprämie ist die Differenz zwischen dem anzulegenden Wert (EEG-Referenzpreis) und dem Monatsmarktwert Solar (durchschnittlicher Spotmarktpreis im Monat). Liegt der MMW unter dem AW, zahlt der Netzbetreiber die Differenz – liegt er darüber, bekommt der Betreiber keine Marktprämie und behält den vollen Mehrerlös. Formel: Marktprämie = Anzulegender Wert − Monatsmarktwert Solar. Gesamterlös = Marktwert + Marktprämie.

Was kostet Direktvermarktung pro Jahr?

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Komponenten zusammen: Managementprämie 0,1–0,3 ct pro eingespeiste kWh, Setup-Pauschale einmalig 150–500 €, Smart-Meter-Gebühr 60–120 € pro Jahr. Für eine 10-kWp-Privatanlage typisch 200–250 € pro Jahr, für eine 60-kWp-Hofstelle 250–400 €, für eine 150-kWp-Gewerbeanlage 400–600 €. LEHR Energiesysteme verhandelt Konditionen im Auftrag und holt typisch 0,05–0,1 ct/kWh bessere Konditionen heraus.

Kann ich zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung wechseln?

Ja, bei Anlagen bis 100 kWp ist ein monatlicher Wechsel möglich (§21c EEG). Die Meldung an den Netzbetreiber muss mindestens einen Kalendermonat vor dem geplanten Wechsel erfolgen. Wer also im Mai 2026 wechseln möchte, muss die Meldung spätestens Ende März 2026 abgeben. Diese Flexibilität ist ein praktischer Vorteil für Probe-Wechsel und marktreaktive Strategien.

Brauche ich für die Direktvermarktung einen Smart Meter?

Ja, ein intelligentes Messsystem (Smart Meter + Gateway) ist für jede Direktvermarktung Pflicht, weil die viertelstündliche Abrechnung an der Strombörse anders nicht möglich ist. Wer noch keinen Smart Meter hat, beantragt ihn beim grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) – Wartezeit typisch 3–9 Monate, Pauschale 100 € pro Jahr – oder bei einem wettbewerblichen Anbieter wie Discovergy, Tibber oder Ostrom (4–8 Wochen Lieferzeit, 60–120 € pro Jahr ohne Preisobergrenze).

Muss meine Anlage fernsteuerbar sein für die Direktvermarktung?

Für Anlagen ab 25 kWp ja, mit einer zertifizierten FNN-Steuerbox am Wechselrichter. Für Anlagen unter 25 kWp ist die Fernsteuerbarkeit seit dem Solarpaket I (Mai 2024) nicht mehr Pflicht – das hat die Direktvermarktung kleiner Privatanlagen massiv erleichtert. Auch ältere Anlagen mit Wechselrichtern ohne Fernsteuerungsschnittstelle dürfen seither in die Direktvermarktung.

Was passiert bei negativen Strompreisen in der Direktvermarktung?

In Stunden mit negativen Spotmarktpreisen gibt es weder Marktwert noch Marktprämie (§51 EEG). Die §51a-Kompensation am Ende der Vergütungslaufzeit gilt aber wie bei der festen Einspeisevergütung – pro nicht vergüteter Viertelstunde wird die Förderlaufzeit am Ende um eine halbe Volllastviertelstunde verlängert. Mit Speicher und EMS-Steuerung wird Strom in Negativ-Stunden ohnehin nicht verkauft, sondern eingespeichert.

Was ist mit meiner Ü20-Anlage 2026?

Drei Optionen: (1) Anschlussvergütung über den Netzbetreiber – Jahresmarktwert Solar 2025 (4,508 ct) abzüglich Vermarktungskosten (0,715 ct), netto 3,793 ct/kWh, gültig bis 31.12.2032. (2) Sonstige Direktvermarktung mit Marktwert plus EMS-Optimierung – sinnvoll erst ab 50 kWp mit Speicher. (3) Speicher nachrüsten und auf Eigenverbrauch optimieren – fast immer die beste Option, weil der vermiedene Netzstrompreis (30+ ct/kWh) jeden Vermarktungserlös schlägt. Wichtig: Bei Eigenverbrauchsumstellung mit Speicher bleibt die Anschlussvergütung (3,793 ct/kWh) für den Überschussstrom automatisch erhalten — keine Pflicht zur sonstigen Direktvermarktung, nur ein Zweirichtungszähler ist Voraussetzung. LEHR Energiesysteme empfiehlt für die meisten Ü20-Privatanlagen Option 3.

Was bedeutet die EEG-Reform 2027 für mich?

Zwei Reformen kommen 2027: Erstens ab 17. Juli 2027 verpflichtende zweiseitige Differenzverträge (CfD) per EU-Recht für alle Neuanlagen mit EEG-Förderung – das bedeutet Clawback bei hohen Marktpreisen. Zweitens geplant ab 1. Januar 2027 der Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp (Status: Arbeitsentwurf, scharf umstritten). Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich für 20 Jahre den aktuellen Mechanismus.

Lohnt sich Direktvermarktung für meine 70-kWp-Hofstelle?

Sehr wahrscheinlich ja, vor allem mit Speicher. Bei 70 kWp liegt die Einspeisemenge typisch bei 30.000–35.000 kWh pro Jahr – ausreichend, damit die Direktvermarktungs-Fixkosten unter 1 ct/kWh fallen. Mit einem 50–70-kWh-Speicher und EMS-Spot-Optimierung erreichen wir effektive Erlöse von 6,5–7,5 ct/kWh – deutlich über der festen Vergütung von 5,50 ct/kWh. Plus: Die 60-%-Drossel des Solarspitzengesetzes wird umgangen (1–4 % mehr Jahresertrag). Plus: Peak-Shaving-Erlös am Lastprofil der Hofstelle. Konkrete Wirtschaftlichkeitsanalyse mit deinem Lastgang gerne im Beratungstermin.

QUELLEN & HINWEIS

Rechtliche Grundlagen, Datenquellen und Marktdaten

Alle Werte in diesem Ratgeber basieren auf offiziellen Bundesnetzagentur-Festlegungen und der Marktwertübersicht der Übertragungsnetzbetreiber. Anzulegende Werte: Stand 01.02.2026 bis 31.07.2026. Jahresmarktwert Solar: 2025-Abschluss. Stand Rechtslage: Mai 2026.

Rechtsgrundlagen (EEG 2023)

Offizielle Marktdaten & Vergütungswerte

Studien, Analysen & Verbandsquellen

  • Fraunhofer ISE (im Auftrag der Elektrizitätswerke Schönau) — „Direktvermarktung kleiner PV-Dachanlagen bis 30 kW Leistung — Wirtschaftlichkeitsanalyse“, Februar 2026: ise.fraunhofer.de
  • Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) — Positionspapier zur EEG-Novelle 2027
  • DGS — Jahresmarktwert Solar 2025 Auswertung: dgs.de
  • EU-Strommarktreform — Trilog-Einigung März 2024, CfD-Pflicht ab 17.07.2027 für neue EEG-Förderungen

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Energieberatung. Die wirtschaftliche Bewertung einer Direktvermarktung hängt im Einzelfall von Anlagengröße, Lastprofil, Standort, Speicher- und EMS-Auslegung sowie der Wahl des Direktvermarkters ab. Anzulegende Werte werden alle sechs Monate von der Bundesnetzagentur neu festgelegt — maßgeblich für die Vergütung ist immer das Inbetriebnahme-Datum. Die im Solarpaket I beschlossene AW-Erhöhung um 1,5 ct/kWh für Gebäude-Anlagen ab 40 kW ist beihilferechtlich Stand Mai 2026 nicht genehmigt und damit nicht wirksam. Steuerliche Wirkungen (IAB, AfA) sind einzelfallabhängig — der Steuerberater bleibt der Profi.