Netzentgelte 2029 · AgNes · Bestellkapazität · Kapazitätspreis · Speicher · Einspeiser · Dynamische Netzentgelte
Netzentgelte 2029: Was die AgNes-Reform für Gewerbe, Speicher und PV bedeutet
Mit der AgNes-Reform ändert die Bundesnetzagentur ab 2029 grundlegend, wie Netzkosten verteilt werden: Bestellkapazität statt Leistungspreis, erstmals Kapazitätspreise für Speicher und Erzeuger. Der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich von der reinen Anlage hin zu intelligenter Kapazitäts- und Laststeuerung. LEHR Energiesysteme ordnet die Reform sachlich ein — und zeigt, was sie für Ihren Betrieb konkret bedeutet.
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ab 2029
Anwendung der AgNes-Vorgaben. Die StromNEV läuft zum 31.12.2028 aus, die neue Systematik beginnt am 1. Januar 2029. Stand heute ein vorläufiger Zwischenstand — Festlegung Ende 2026.
4–7 €/kW·a
Voraussichtlicher Kapazitätspreis für neue Erzeugungsanlagen. Speicher zahlen analog. Gegenüber dem Einsparpotenzial durch Peak Shaving und EMS ein marginaler Betrag.
< 30 kW
Private PV-Anlagen unter dieser Grenze in der Niederspannung sind vom neuen Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen. Heimspeicher zahlen weiterhin kein gesondertes Netzentgelt.
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Was ist AgNes · Gewerbe & Bestellkapazität · Speicher · Erzeuger & PV · Privat · Dynamische Entgelte · Region · Fahrplan · FAQ
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Hintergrund · Ziele · Zeitrahmen
Was ist AgNes — und warum kommt die Reform?
Kurz gesagt: AgNes verteilt ab 2029 rund 37 Mrd. € Netzkosten pro Jahr neu. Großverbraucher buchen künftig eine Bestellkapazität statt Leistungspreis, Speicher und Erzeuger zahlen erstmals einen moderaten Kapazitätspreis — Privat-PV unter 30 kW und Heimspeicher bleiben befreit. Der wirtschaftliche Hebel verschiebt sich klar zu intelligenter Steuerung.
AgNes steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur. Sie regelt ab 2029 neu, wie rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr — etwa 30 Prozent des Haushaltsstrompreises — auf die Netznutzer verteilt werden. Notwendig wurde die Reform, weil die heutige Stromnetzentgeltverordnung aufgrund eines EuGH-Urteils zum 31. Dezember 2028 ausläuft.
Der Kern: Das Netzentgeltsystem stammt in weiten Teilen aus dem Jahr 2005 und wird einer Energiewelt mit volatiler Einspeisung, steigenden Engpasskosten und knappen Anschlusskapazitäten nicht mehr gerecht. Die Bundesnetzagentur verfolgt mit AgNes mehrere Ziele: Kosten dort vereinnahmen, wo sie anfallen, knappe Kapazitäten bepreisen, Flexibilität fördern und den Netzausbau dämpfen. Erstmals werden dabei neben Verbrauchern auch Erzeuger und Speicher an der Netzfinanzierung beteiligt.
| Begriff | In einem Satz erklärt |
|---|---|
| Bestellkapazität | Die im Voraus gebuchte Netzleistung (kW), für die ein Großverbraucher ab 2029 einen jährlichen Kapazitätspreis zahlt. |
| Kapazitätspreis | Jährlicher Preis in €/kW — ersetzt beim Gewerbe den Leistungspreis, gilt neu auch für Speicher und Erzeuger. |
| Arbeitspreis | Verbrauchsabhängiger Anteil (ct/kWh) bis zur Höhe der bestellten Kapazität. |
| Bestandsschutz | 20 Jahre Befreiung vom Kapazitätspreis bei FID vor Festlegung und Inbetriebnahme bis 04.08.2029. |
Wichtig: vorläufiger Stand
Die hier zusammengefassten Punkte sind der vorläufige Meinungsstand der Bundesnetzagentur vom 27. Mai 2026. Die förmliche Konsultation läuft im Sommer 2026, die Rahmenfestlegung soll Ende 2026 abgeschlossen werden, Folgefestlegungen kommen 2027. Zahlen, Schwellen und Stichtage können sich im Verfahren noch ändern. Vor jeder Investitionsentscheidung sollte der aktuelle Stand geprüft werden.
Großverbraucher · Bestellkapazität · Kapazitätspreis
Gewerbe ab 100.000 kWh: Bestellkapazität ersetzt den Leistungspreis
Das ist die wichtigste Änderung für Gewerbe und Industrie. Statt wie heute über die einzelne höchste Lastspitze des Jahres wird das Netzentgelt künftig über eine buchbare Bestellkapazität in Euro pro Kilowatt und Jahr abgerechnet.

Heute: Leistungspreis
Die höchste 15-Minuten-Lastspitze im Abrechnungsjahr bestimmt den Leistungspreis für das gesamte Jahr. Klassisches Peak Shaving senkt genau diese Spitze.
Ab 2029: Bestellkapazität
Der Betrieb bucht eine Kapazität in kW und zahlt dafür einen jährlichen Kapazitätspreis plus Arbeitspreis. Überschreitung kostet einen Aufschlag. Peak Shaving wird zu Kapazitäts-Engineering.
Die wirtschaftliche Logik dreht sich damit um eine zentrale Frage: Wie niedrig kann ich meine Bestellkapazität ansetzen, ohne den Aufschlag zu riskieren? Genau hier entsteht der neue Wert von Speicher und Energiemanagement. Ein Gewerbespeicher kappt Lastspitzen, das EMS steuert die gebuchte Kapazität intelligent aus. Wer das beherrscht, bucht dauerhaft niedriger und spart Jahr für Jahr.
Rechenbeispiel: Wie klein der Kapazitätspreis im Verhältnis ist
| Speicher / Anschluss | Kapazitätspreis/Jahr (≈5,5 €/kW) | Typische Einsparung/Jahr | Anteil |
|---|---|---|---|
| 50 kW | ca. 275 € | 10.000–20.000 € | < 3 % |
| 100 kW | ca. 550 € | 20.000–40.000 € | < 3 % |
| 250 kW | ca. 1.375 € | 40.000–60.000 € | < 4 % |
| Kernaussage | Der Kapazitätspreis liegt typischerweise unter 5 % der Einsparung — der EMS-/Speicher-Case bleibt voll intakt. | ||
Vereinfachte Größenordnung auf Basis der BNetzA-Spanne 4–7 €/kW·a (Mittelwert 5,5 €). Heimspeicher und PV unter 30 kW sind befreit. Echte Wirtschaftlichkeit beginnt mit dem realen Lastgang (12 Monate, Viertelstundenwerte) — keine verbindliche Berechnung.
Für die Industrie-Sonderentgelte (Bandlast und atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 StromNEV) gelten Übergangsregeln: Die Bandlast wird für Bestandskunden bis 31.12.2031 verlängert, die atypische Netznutzung bleibt übergangsweise für große Abnehmer ab 10 GWh Jahresabnahme erhalten. Die Detailentscheidung trifft die Bundesnetzagentur Anfang 2027.
Was heißt das für Ihren Betrieb
Wie hoch wäre Ihre Bestellkapazität ab 2029?
Das hängt von Ihrem Lastprofil ab — nicht von Pauschalwerten. Wir analysieren Ihren Lastgang, ermitteln die optimale Bestellkapazität und zeigen schwarz auf weiß, wie viel Speicher und EMS Jahr für Jahr sparen. Kostenlos, herstelleroffen, ohne Verkaufsdruck.
< 5 %
Anteil des Speicher-Kapazitätspreises an typischen Peak-Shaving-Einsparungen
10.000–60.000 €
Typische jährliche Einsparung durch Kapazitätsmanagement im Mittelstand
100 % kostenlos
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Batteriespeicher · Kapazitätspreis · Bestandsschutz
Was Stromspeicher künftig zahlen — und was nicht
Speicher werden erstmals an der Netzfinanzierung beteiligt — aber moderat und ohne Arbeitspreis. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
| Speichertyp | Regelung ab 2029 | Bedeutung |
|---|---|---|
| Neue Gewerbespeicher (Batterie/Pump) | Moderater Kapazitätspreis, kein Arbeitspreis | Bei 100 kW ca. 400–700 €/Jahr — marginal gegenüber Einsparung |
| Bestandsspeicher | Vertrauensschutz über § 118 Abs. 6 EnWG | Geschützt, solange Sonderregelung greift |
| Heimspeicher (Niederspannung) | Kein gesondertes Netzentgelt | Bleiben vollständig befreit |
| Bestandsschutz-Bedingung | FID vor Inkrafttreten der Festlegung + Inbetriebnahme bis 04.08.2029 → 20 Jahre kein Kapazitätspreis | |
Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit: Der Kapazitätspreis ist klein im Verhältnis zum Nutzen. Ein Gewerbespeicher, der Lastspitzen kappt, Eigenverbrauch erhöht und über Multi-Use zusätzliche Erlöse erzielt, spart ein Vielfaches des Kapazitätspreises. Die EMS-gesteuerte Systemlogik bleibt wirtschaftlich tragend — AgNes ändert daran nichts Grundsätzliches.
Der Stichtag 4. August 2029 — sachlich eingeordnet
Wer die endgültige Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung trifft und bis zum 4. August 2029 in Betrieb geht, sichert sich 20 Jahre Befreiung vom Kapazitätspreis. Das ist eine Information zur Planungssicherheit — kein Grund zu überstürzten Entscheidungen. Ob eine Investition wirtschaftlich passt, hängt vom Lastprofil ab, nicht vom Stichtag. Wir prüfen das gemeinsam und ehrlich.
Erzeuger · Einspeiser · Kapazitätspreis PV
Erzeugungsanlagen: erstmals ein Kapazitätspreis — mit klaren Ausnahmen
Erzeugungsanlagen waren bisher entgeltbefreit. Künftig zahlen sie einen begrenzten jährlichen Kapazitätspreis — voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr. Wichtig sind die Ausnahmen und der Bestandsschutz.
Ausgenommen
- Einspeiser unter 30 kW in der Niederspannung
- Steckersolargeräte bis 2 kW
- Prosumer (zahlen nur höheren Grundpreis)
Bestandsschutz
- Bestandsanlagen: 20 Jahre ab erster Inbetriebnahme befreit
- FID vor Festlegung + Inbetriebnahme bis 04.08.2029
- Bei Ausschreibungen: Datum des verbindlichen Gebotstermins
Für die typische gewerbliche Aufdach-PV bedeutet das: Der Kapazitätspreis ist gemessen am Stromertrag gering und wirkt sich laut Bundesnetzagentur kaum auf den Marktpreis aus. Relevanter ist ohnehin die Verschiebung weg von der Einspeisung hin zum Eigenverbrauch und zur Systemnutzung — ein Trend, den auch die kommende EEG-Reform 2027 mit CfD-Modell verstärkt. Wer PV plant, sollte Speicher und EMS von Anfang an mitdenken.
Privatkunden · Prosumer · Heimspeicher
Was AgNes für Privathaushalte bedeutet — weitgehend Entwarnung
Für die meisten Privathaushalte ist die Reform unkritisch. Das System aus Grund- und Arbeitspreis bleibt erhalten, und die typische Eigenheim-PV ist nicht betroffen.
| Privat-Aspekt | Auswirkung ab 2029 |
|---|---|
| Reine Verbraucher (ohne PV) | Tendenziell leichte Entlastung |
| Prosumer (mit PV-Eigenverbrauch) | Höherer Grundpreis — Modellrechnung rund +50 €/Jahr |
| Heimspeicher (Niederspannung) | Kein gesondertes Netzentgelt |
| PV-Anlage unter 30 kW | Vom Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen |
| Steckersolar bis 2 kW | Vollständig ausgenommen |
Der etwas höhere Grundpreis für Prosumer ist klein im Verhältnis zur Eigenverbrauchsersparnis und ändert nichts an der Sinnhaftigkeit von PV, Speicher und dynamischer Tarifnutzung. Wer plant, eine Anlage nachzurüsten oder neu zu bauen, findet die passenden Wege im Ratgeber PV nachrüsten und beim Heim-Energiemanagement (HEMS).
Zweite Säule · Stufenplan · Opt-in
Dynamische Netzentgelte: der gestaffelte Fahrplan
Neben den Kapazitätspreisen zur Finanzierung gibt es eine zweite, separate Säule: dynamische Netzentgelte, die netzdienliches Verhalten anreizen sollen. Sie kommen erst später und gestaffelt.
| Akteur | Einführung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Speicher | frühestens 2030, möglichst bis 2033 | höchste Spannungsebenen zuerst |
| Einspeiser | frühestens 2032, möglichst bis 2035 | Ausnahme: Offshore-Wind |
| Verbraucher Niederspannung | Opt-in, so früh wie technisch möglich | Weiterentwicklung des § 14a EnWG |
Ein konkretes Konzept wird 2027 entwickelt. Für Heimspeicher und E-Autos in der Niederspannung knüpft die dynamische Komponente an den bestehenden § 14a EnWG an — wer ein steuerbares System mit EMS betreibt, ist darauf vorbereitet. Ab 2027 werden zusätzlich Regeln für Baukostenzuschüsse und Flexible Connection Agreements erarbeitet.
Kostenwälzung · Spannungsebenen · Süddeutschland
Was die neue Kostenwälzung regional bedeutet
AgNes verteilt auch die Kosten zwischen den Netzbetreibern neu. Künftig werden die vorgelagerten Netzkosten nach der Stromverbrauchsmenge geschlüsselt statt nach Leistung. Das entlastet die höheren Spannungsebenen spürbar.
~50 %
Entlastung auf Höchstspannungsebene durch die neue Wälzung.
~20 %
Entlastung im Mittel auf Hochspannungsebene (Stichprobe der Bundesnetzagentur).
Süden
In Süddeutschland überwiegend Kostensenkung auf den oberen Spannungsebenen — günstig für den regionalen Kernmarkt.
Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — entscheidend ist das konkrete Netzgebiet. Für Gewerbekunden auf Mittelspannung in Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben ist die Reform tendenziell günstig. Die EE-Mehrkostenwälzung, die Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Erzeugung entlastet, bleibt erhalten.
Zeitplan · Meilensteine · Stichtage
Der AgNes-Fahrplan bis 2029
| Datum | Meilenstein |
|---|---|
| 27.05.2026 | Vorläufiger Zwischenstand der Bundesnetzagentur (Basis dieser Seite) |
| Sommer 2026 | Erster Festlegungsentwurf, förmliche Konsultation |
| Ende 2026 | Abschluss der AgNes-Rahmenfestlegung |
| 2027 | Umsetzungsvorbereitung, Folgefestlegungen, Start BKZ/FCA |
| 31.12.2028 | StromNEV tritt außer Kraft |
| 01.01.2029 | Praktische Anwendung der AgNes-Vorgaben |
| 04.08.2029 | Letzte Inbetriebnahmefrist für den Bestandsschutz (Speicher, Erzeuger) |
Zwei Jahre Vorlauf sind knapp bemessen, weil Netzbetreiber und Lieferanten Millionen von Anschlüssen und Verträgen anpassen müssen. Für Betriebe heißt das: Wer 2026 bis 2028 eine Investition plant, sollte AgNes in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen — wir machen das transparent und ohne Drängen.
Häufige Fragen zu AgNes
Netzentgelte 2029 — die wichtigsten Fragen
Was ist AgNes?
AgNes steht für die Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom der Bundesnetzagentur. Sie regelt ab 2029 neu, wie rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr auf die Netznutzer verteilt werden. Erstmals werden neben Verbrauchern auch Erzeuger und Speicher an der Netzfinanzierung beteiligt. Stand Mai 2026 ist es ein vorläufiger Zwischenstand: Konsultation Sommer 2026, Rahmenfestlegung Ende 2026, Anwendung ab 1. Januar 2029.
Was ändert sich für Gewerbebetriebe über 100.000 kWh?
Der heutige Leistungspreis wird durch einen Kapazitätspreis in Euro pro Kilowatt und Jahr auf Basis einer buchbaren Bestellkapazität ersetzt. Zusätzlich gibt es einen Arbeitspreis bis zur Höhe der bestellten Kapazität und einen Aufschlag bei Überschreitung. Wer seine Bestellkapazität durch intelligente Laststeuerung und Speicher niedrig hält, spart dauerhaft. Peak Shaving wird damit zu Kapazitätsmanagement.
Müssen Stromspeicher künftig Netzentgelte zahlen?
Neue Batterie- und Pumpspeicher zahlen ab 2029 einen moderaten Kapazitätspreis, aber keinen arbeitsbezogenen Preis. Heimspeicher in der Niederspannung bleiben weiterhin vollständig befreit. Für Bestandsspeicher greift Vertrauensschutz über § 118 Abs. 6 EnWG. Bei einem 100-kW-Gewerbespeicher liegt der Kapazitätspreis voraussichtlich bei 400 bis 700 Euro pro Jahr — gegenüber typischen Peak-Shaving-Einsparungen von 10.000 bis 60.000 Euro pro Jahr ist das weniger als fünf Prozent.
Was bedeutet AgNes für private PV-Anlagen?
Für die meisten Privathaushalte ist AgNes weitgehend Entwarnung. Private PV-Anlagen unter 30 kW in der Niederspannung sind vom neuen Einspeise-Kapazitätspreis ausgenommen, Steckersolar bis 2 kW ebenfalls. Heimspeicher zahlen kein gesondertes Netzentgelt. Prosumer zahlen lediglich einen etwas höheren Grundpreis — in der Modellrechnung der Bundesnetzagentur rund 50 Euro pro Jahr, also klein im Verhältnis zur Eigenverbrauchsersparnis.
Was ist die Bestellkapazität?
Die Bestellkapazität ist die Leistung in Kilowatt, die ein Großverbraucher ab 2029 beim Netzbetreiber im Voraus bucht und mit einem jährlichen Kapazitätspreis bezahlt. Bleibt der Betrieb innerhalb dieser gebuchten Kapazität, zahlt er nur den Kapazitätspreis plus Arbeitspreis. Überschreitet er sie, kommt ein Aufschlag hinzu. Die wirtschaftliche Kunst liegt darin, die Bestellkapazität durch Speicher und EMS-Steuerung so niedrig wie möglich anzusetzen, ohne den Aufschlag zu riskieren.
Was hat es mit dem Stichtag 4. August 2029 auf sich?
Für Speicher, Erzeuger und Elektrolyseure greift ein Bestandsschutz, wenn die endgültige Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der AgNes-Festlegung getroffen wurde und die Inbetriebnahme spätestens am 4. August 2029 erfolgt. Solche Anlagen sind dann 20 Jahre ab erster Inbetriebnahme vom Kapazitätspreis befreit. Das ist eine Information zur Planungssicherheit, kein Grund zu überstürzten Entscheidungen — ob eine Investition wirtschaftlich passt, sollte immer anhand des konkreten Lastprofils geprüft werden.
Wann kommen dynamische Netzentgelte?
Dynamische Netzentgelte sind eine zweite, separate Säule der Reform und kommen gestaffelt: für Speicher frühestens 2030, möglichst bis 2033, für Einspeiser frühestens 2032, möglichst bis 2035. Für Verbraucher in der Niederspannung sind sie zunächst nur als freiwilliges Opt-in vorgesehen, als Weiterentwicklung des § 14a EnWG. Ein konkretes Konzept wird 2027 entwickelt.
Steigen durch AgNes meine Netzkosten?
Das hängt von Spannungsebene und Region ab. Die Reform entlastet die höheren Spannungsebenen deutlich — auf Höchstspannung um rund 50 Prozent, auf Hochspannung im Mittel um rund 20 Prozent. In Süddeutschland zeigt sich auf den oberen Spannungsebenen überwiegend eine Kostensenkung. Reine Verbraucher werden tendenziell leicht entlastet, Prosumer und neue Erzeuger oder Speicher beteiligen sich etwas stärker. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich — entscheidend ist das konkrete Netzgebiet.
AgNes konkret für Ihren Betrieb
Was bedeutet die Reform für Ihre Energiekosten ab 2029?
AgNes ist komplex, regional unterschiedlich und voller Übergangsregeln. LEHR Energiesysteme übersetzt die Reform in Ihre konkrete Situation: Wir analysieren Ihr Lastprofil, ermitteln die optimale Bestellkapazität ab 2029 und zeigen, wie Speicher und EMS den Kapazitätspreis niedrig halten. Sachlich, herstelleroffen, ohne Verkaufsdruck — vom Sitz in Wasserburg am Bodensee aus für Betriebe in Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben sowie bundesweit.
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Quellen & Rechtsgrundlagen
Grundlagen & Stand
- Bundesnetzagentur — AgNes-Zwischenstand vom 27.05.2026, Pressemitteilung und Hintergrundpapier zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom
- § 118 Abs. 6 EnWG — Sonderregelung / Vertrauensschutz für Bestandsspeicher
- § 19 Abs. 2 StromNEV — atypische Netznutzung und Bandlast, Übergangsregeln bis 31.12.2031
- § 14a EnWG — steuerbare Verbraucher, Anknüpfungspunkt für dynamische NS-Entgelte
- EuGH-Urteil — Anlass für das Auslaufen der StromNEV zum 31.12.2028
Rechtlicher Hinweis und Vorläufigkeit: Diese Seite gibt den vorläufigen Meinungsstand der Bundesnetzagentur vom 27. Mai 2026 wieder. Das Festlegungsverfahren ist nicht abgeschlossen; Zahlen, Schwellen und Stichtage können sich noch ändern. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche, rechtliche oder technische Fachberatung. Wirtschaftlichkeitsangaben sind Richtwerte und standortabhängig — konkrete Projekte erfordern eine individuelle Lastganganalyse. LEHR Energiesysteme begleitet vom Sitz in 88142 Wasserburg am Bodensee aus Projekte im Kernmarkt Allgäu, Bodenseeregion und Oberschwaben sowie projektbezogen im erweiterten Markt Schwarzwald-Baar-Heuberg und Zollernalb.
